Gesetzliche Neuerungen und Änderungen für 2021
Ab Jahresanfang 2021 gibt es auch wieder gesetzliche Neuerungen und Änderungen. Die Änderungen, welche ab dem 01. Januar 2021 gelten, haben wir kurz für Sie zusammengefasst.
Erhöhung der Pendlerpauschale ab Januar 2021
Die Pendlerpauschale wird ab 01.01.2021 ab dem 21. Kilometer auf 0,35 € / Kilometer angehoben. Die ersten 20 Kilometer werden weiterhin mit 0,30 € pro Kilometer abgerechnet. Ab dem 01.01.2024 soll ab dem 21. Kilometer die Pendlerpauschale auf 0,38 € / Kilometer angehoben werden.
Mobilitätsprämie – Änderung ab 01.01.2021
Hierbei handelt es sich neben der Erhöhung der Pendlerpauschale um eine befristete steuerliche Förderung (2021 bis 2026). Diese wird zusätzlich zur Entfernungspauschale gewährt, wenn sich diese nicht auswirkt.
Voraussetzung bzw. angedacht bei folgenden unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 EStG:
- Fernpendler mit einem Arbeitsweg > 20 Kilometer und
- Zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages
Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich grundsätzlich aus den erhöhten Entfernungspauschalen von 0,35 € ab dem 21, Kilometer, begrenzt auf den Betrag, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag (2021: < 9.744,00 € (Einzelveranlagung) / < 19.488,00 € (Zusammenveranlagung)) unterschreitet.
Die Werbungskosten müssen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000,00 € übersteigen.
Die Mobilitätsprämie wird auf Antrag des Anspruchsberechtigten gewährt. Der Antrag ist innerhalb von 4 Jahren beim Finanzamt des Anspruchsberechtigten zu stellen. Die Festsetzung erfolgt nur, wenn die Mobilitätsprämie mindestens 10,00 €beträgt.
Mindestlohn – Änderung für das Jahr 2021
Ab 01.01.2021 beträgt der Mindestlohn 9,50 € pro Stunde.
Ab 01.07.2021 beträgt der Mindestlohn 9,60 € pro Stunde.
Ab 01.01.2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 € pro Stunde
Ab 01.07.2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 € pro Stunde.