JobRad-Modell: Unfall auf dem Weg zur Inspektion ist Arbeitsunfall

JobRad-Modell: Unfall auf dem Weg zur Inspektion ist Arbeitsunfall

Sogenannte „JobRad“-Modelle erfreuen sich allen voran in Großstädten immer größerer Beliebtheit.  In diesen Fällen least der Arbeitgeber ein Fahrrad für seine Arbeitnehmer, die dieses für den Arbeitsweg und privat nutzen können. Das Landessozialgericht in Stuttgart hat jetzt entschieden, dass der Arbeitnehmer auch auf dem Weg zur Inspektion des Rades unfallversichert ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Arbeits- oder Privatunfall? Das Landessozialgericht Stuttgart hat entschieden

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg sind Arbeitnehmer auch dann unfallversichert, wenn sie ein vom Arbeitgeber geleastes Rad zu einem Wartungstermin bringen und von dort wieder zu ihrem Wohnort fahren. Damit überstimmten die Stuttgarter Richter ein Urteil des Sozialgerichts in Ulm, dass den Vorgang noch als private Tätigkeit eingestuft hatte. Im konkreten Fall hatte die beklagte Firma den Mitarbeitern geleaste Fahrräder zur Verfügung gestellt, die diese privat und für den Arbeitsweg nutzen können. Darüber hinaus verankerte der Arbeitgeber eine Pflicht zur regelmäßigen Wartung und Inspektion, die die Arbeitnehmer erfüllen müssen.

Auf dem Weg von der Werkstatt zurück verletzt

Auf dem Weg von einer solchen Inspektion nach Hause stürzte die Klägerin mit dem geleasten Rad ihres Arbeitgebers und verletzte sich schwer am linken Knie. Das Sozialgericht in Ulm und eine Berufsgenossenschaft hatten diesen Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, sondern als private Tätigkeit. Das Landessozialgericht entschied jedoch anders. Die besondere Jahreswartung, so die zuständigen Richter, sei eine „betriebsbezogene Verrichtung“. Sie begründeten ihr Urteil damit, dass sich ein Bezug zum Unternehmen und zur Arbeitstätigkeit aus den konkreten Inspektionsvorgaben der Firma an die Angestellten ergebe. Somit sei der Weg von der Inspektion nach Hause als Arbeitsweg zu bewerten.

Arbeitsunfall: Finanzielle Vorteile für Geschädigte

Die Entscheidung des Landessozialgerichts hat nun finanzielle Konsequenzen für das Unfallopfer und die Berufsgenossenschaft. Durch das Urteil wird nicht die Krankenversicherung der Arbeitnehmerin für die Behandlung aufkommen müssen, sondern die Berufsgenossenschaft. Das hat nicht nur kurzfristige Auswirkungen. Die Genossenschaft zahlt mehr Krankengeld und bei schwerwiegenden Dauerschäden auch eine Rente. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revisionsverhandlung vor dem Bundessozialgericht ist noch möglich.