Kurzarbeit und Steuererklärung

Kurzarbeit und Steuererklärung: Pflicht ab 410 Euro | Wir helfen Ihnen!

Sie haben im Jahr 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten? Sie haben noch nie eine Steuererklärung abgegeben? Warum Sie in diesem Jahr bis zum 31.7. dazu verpflichtet sind und wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Sie sind verpflichtet, bei Kurzarbeit in 2020 eine Steuererklärung zu erstellen. Handeln Sie jetzt!

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Steuerkanzlei in Eschborn bei Frankfurt am Main auf.

06173 - 318 170

info@haas-eschborn.de

Rudolf-Diesel-Str. 5, 65760 Eschborn bei Frankfurt

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Pflicht zur Steuererklärung bei Kurzarbeit

17.05.2021

Die Zahl von Mitarbeitern in Kurzarbeit ist im Zuge der Corona-Krise in 2020 auf einem Rekordhoch gewesen. Dies hängt damit zusammen, dass verschiedene Gesetze erlassen wurden, die es Arbeitgebern erleichtert haben, Ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit zu beschäftigen. Damit wollte die Regierung einen Arbeitsplatzabbau in den Betrieben verhindern.

Viele Menschen in Kurzarbeit stehen erstmals in der Pflicht, eine Einkommenssteuererklärung abgeben zu müssen. Hierfür besteht ab einem Kurzarbeitergeld von mindestens 410 € im Monat eine gesetzliche Pflicht! Das Kurzarbeitergeld selbst ist dabei steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“. Einfacher ausgedrückt bedeutet das, dass das Kurzarbeitergeld als Einkommen gesehen wird, was wiederum den Steuersatz erhöhen kann. In Deutschland gilt salopp gesagt: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher Ihr Steuersatz!


Sie müssen Ihre Steuererklärung bei Kurzarbeit bis zum 31. Juli beim Finanzamt einreichen, wir holen das bestmögliche Ergebnis für Sie raus!

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Es gibt durchaus diverse Konstellationen, die eine Steuernachzahlung für Sie zur Folge haben können. Dies kann in den für viele Menschen wirtschaftlich schweren Zeiten der Corona-Krise erhebliche finanzielle Einschnitte bedeuten. Insbesondere, wenn Sie bisher keine Erfahrung mit der Abgabe einer Einkommenssteuererklärung haben, sollten Sie sich zeitnah steuerrechtliche Hilfe suchen! Unsere im Steuerrecht versierten Steuerberater helfen Ihnen dabei sofort und vermeiden, dass Sie mehr zahlen als nötig!





Steuererklärung erstellen – welche Möglichkeiten gibt es

17.05.2021

Es gibt mittlerweile viele verschiedene Möglichkeiten, seine Steuererklärung selbst zu erstellen oder erstellen zu lassen, dazu zählen:

  1. Der Gang zum Steuerberater Ihrer Wahl.
  2. Die selbstständige Erstellung der Steuererklärung mit Programmen wie Elster oder WISO.
  3. Digitale Dienste mit vorgefertigten Formularen zur Steuererklärung.
  4. Online- oder Mobile-Apps.

Neben der klassischen Beratung und Erstellung durch den Steuerberater, sind digitale Services und Programme im digitalen Zeitalter immer mehr in Mode gekommen. Programme und Apps variieren dabei erheblich in Bezug auf Nutzerfreundlichkeit und Vollständigkeit von einkommenssteuerrechtlich relevanten Angaben. Für jemanden, der seine Steuererklärung bereits in den vergangenen Jahren digital angefertigt hat und über das nötige Hintergrundwissen im Steuerrecht verfügt, sind solche Anwendungen durchaus praktisch. Sollten Sie jedoch noch nie eine Einkommenssteuererklärung erstellt haben, raten wir von Programmen oder Apps ab.

Zum einen haben viele Menschen im Allgemeinen ein ausbaufähiges Wissen, wie man über die Steuererklärung echtes Geld sparen kann. Zum anderen stellt die Kurzarbeit oft eine Situation dar, die juristische Expertise und steuerrechtliches Fingerspitzengefühl erfordert. Um gute Ergebnis zu erzielen und auch Steuernachzahlungen abzumildern oder zu verhindern, empfehlen wir als Steuerberater den Gang zum Experten!

Unsere erfahrenen Kollegen im Steuerrecht beraten täglich Privatpersonen zur Einkommenssteuererklärung! Rufen Sie jetzt an, wir helfen Ihnen sofort!


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Steuererklärung bei Kurzarbeit – schnell und unkompliziert!

17.05.2021

Vielen erscheint heutzutage der klassische Gang zum Steuerberater als altmodisch, sie denken, man könnte das doch alles mit ein paar Klicks auf dem Handybildschirm erledigen und so ruckzuck seine Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt übermitteln. Der Zeitfaktor, den man benötigt, um sich mit dem Steuerberater auszutauschen, wird allgemein als hoch eingeschätzt.

Vermeiden Sie unbedingt diesen Denkfehler! Denn ein Steuerberater oder Anwalt im Steuerrecht unserer Kanzlei

  • kennt das Steuerrecht wie seine Westentasche und weiß über die Hebel, die Ihren Steuersatz verringern,
  • betreut bereits eine Vielzahl von Privatpersonen in Kurzarbeit und kann Ihre persönliche Lage schnell erschließen,
  • hilft Ihnen sofort telefonisch mit einer Erstberatung und
  • kann sich im Rahmen eines zielgerichteten Telefonats sofort ein Bild machen!

Insbesondere wenn Sie noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben oder auch nur das bestmögliche Ergebnis für sich rausholen wollen, sollten Sie den bewährten und zeiteffizienten Weg gehen. Wir blicken auf eine ausgewiesene Expertise im Steuerrecht und langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern in Kurzarbeit zurück. Wir wissen, worauf es ankommt, damit Sie bares Geld sparen!

Sie waren 2020 in Kurzarbeit? Melden Sie sich jetzt für eine telefonische Ersteinschätzung und Beratung zu Ihrer Einkommenssteuererklärung!


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