Betriebsrat gründen soll einfacher werden

Betriebsratsgründung soll einfacher werden

Immer weniger Betriebe in Deutschland verfügen über einen Betriebsrat. Notwendige Voraussetzung für die Gründung eines Betriebsrates ist das Vorhandensein von fünf Mitarbeiten. Nach den Angaben in der Gesetzesbegründung soll in nur jeder zehnten Firma, in der die Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrates vorliegen, ein solcher bestehen. Insbesondere in der Gebäudereinigung und Baugewerbe seien diese äußert rar gesät. Im Westen werden lediglich 41 % der Arbeitnehmer von Betriebsräten vertreten, im Osten gar nur 36 %. Dies möchte die Bundesregierung nun mit dem neuen Gesetzesvorhaben ändern.

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll durch die Gesetzesinitiative des „Betriebsrätemodernisierungsgesetzes“ die Gründung von Betriebsräten einfacher werden. Dadurch soll der Schutz und die Interessensvertretung der Arbeitnehmer gestärkt werden. Nach den Reformplänen von Bundesarbeitsminister Heil sollen zudem die Regeln der Betriebsratswahlen vereinfacht, die Rechte von Betriebsräten gestärkt und der Kündigungsschutz für Betriebsräte verbessert werden.

Einfachere Gründung von Betriebsräten

Das geplante Gesetz sieht vor, die Voraussetzungen für Wahlvorschläge zu senken. So sollen in Betrieben bis zu 20 Beschäftigen keine Stützunterschriften mehr benötigt werden. In Betrieben bis zu 100 Mitarbeitern sollen lediglich noch zwei solcher Unterschriften nötig sein.

Auch die Möglichkeiten zur Vereinbarung des vereinfachten Wahlverfahrens soll ausgeweitet werden. So soll dieses nun in Betrieben bis zu 100 Mitarbeiten verbindlich sein und in Betrieben bis zu 200 Beschäftigten zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbart werden können. Mit dem vereinfachten Verfahren werden die bestehenden Fristen deutlich verkürzt und die Wahl daher deutlich beschleunigt.

Verbesserter Kündigungsschutz von Betriebsräten

Zukünftig sollen bereits die ersten sechs statt bisher drei Mitarbeiter einen Kündigungsschutz erhalten. Dieser soll bereits greifen, sobald die Mitarbeiter über eine Betriebsratswahl nachdenken und diese planen, sofern diese hierzu eine beglaubigte Erklärung abgeben. Der Kündigungsschutz soll also bereits vor der tatsächlichen Einladung zur Betriebsratswahl seine Wirksamkeit entfalten.

Mehr Mitspracherechte

Insgesamt sollen die Rechte der Betriebsräte gestärkt werden. So sollen diese insbesondere bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit und der Weiterbildung von Arbeitnehmern mitbestimmen dürfen. Zudem hebt der Gesetzentwurf hervor, dass Betriebsräte auch dann im Rahmen der Festlegung von Richtlinien zur Personalauswahl und bei der Planung von Arbeitsabläufen mitreden dürfen, wenn sich das Unternehmen bei der Entscheidungsfindung auf künstliche Intelligenz stützt.

Zudem soll zukünftig auch die Teilnahme an Betriebsratssitzungen per Videochat oder Telefon möglich sein, wenn dies in der Geschäftsordnung vorgesehen wird und nicht mindestens 25 % der Mitglieder widersprechen.

Der Gesetzentwurf muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.