Sozialversicherungspflicht von Bauarbeitern – Wichtiges Urteil für die Baubranche
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung sorgt immer wieder für rechtliche Unsicherheiten – insbesondere im Baugewerbe. Mit gleich drei Urteilen hat das Hessische Landessozialgericht am 20. Februar 2025 klargestellt, dass vermeintlich selbstständige Bauarbeiter unter bestimmten Bedingungen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Was dahintersteckt und welche praktischen Folgen sich daraus ergeben, fassen wir hier kompakt für Sie zusammen.
Dabei handelt es sich um die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 20. Februar 2025 (Az.: L 8 BA 4/22, L 8 BA 62/22 und L 8 BA 64/21) bezüglich der Sozialversicherungspflicht von Bauarbeitern.
Hintergrund: Ausländische Arbeitskräfte als Selbstständige beschäftigt
Mehrere Bauunternehmen im Rhein-Main-Gebiet beschäftigten ausländische Arbeitskräfte für einfache Tätigkeiten wie Abbruch-, Maurer- und Pflasterarbeiten sowie Badsanierungen und Trockenbau. Diese Arbeiter wurden als selbstständige Werkunternehmer behandelt, ohne schriftliche Verträge oder Auftragsbestätigungen. Die Vergütung erfolgte auf Stundenbasis mit Löhnen zwischen 10 und 15 Euro. Materialien und Werkzeuge, abgesehen von Kleinwerkzeugen, wurden von den Baufirmen gestellt.
Urteil des LSG Hessen bezüglich der Sozialversicherungspflicht von Bauarbeitern
Das LSG Hessen entschied, dass diese Bauarbeiter als abhängig Beschäftigte und nicht als selbstständige Werkunternehmer einzustufen sind. Ausschlaggebend war die Eingliederung in den Betrieb der Baufirmen und die Art der ausgeführten Tätigkeiten, die typisch für abhängige Beschäftigungsverhältnisse sind. Zudem verfügten die Arbeiter über geringe Deutschkenntnisse, was ein eigenständiges unternehmerisches Auftreten am Markt ausschließt. Das Fehlen schriftlicher Vereinbarungen und die Abrechnung auf Stundenbasis verstärkten diesen Eindruck. Daher unterliegen diese Arbeitsverhältnisse der Sozialversicherungspflicht.
Bedeutung in der Praxis: Risiken vermeiden
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der tatsächlichen Umstände bei der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen im Baugewerbe. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die vertraglichen Vereinbarungen und die praktische Durchführung der Tätigkeit übereinstimmen, um Risiken wie Nachforderungen von Sozialabgaben zu vermeiden. Besonders bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ist darauf zu achten, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.