
Besteuerung der GmbH & Co. KG – ein Überblick
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Rechtsform, die die Vorteile einer Kommanditgesellschaft (KG) mit denen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kombiniert. Dabei übernimmt die GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär), während die Kommanditisten nur beschränkt haften. Diese Struktur bietet sowohl haftungsrechtliche als auch steuerliche Vorteile, bringt jedoch auch gewisse Komplexitäten mit sich.
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Besteuerung der GmbH & Co. KG
Im deutschen Steuerrecht wird die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft behandelt, was bedeutet, dass sie selbst nicht der Körperschaftsteuer unterliegt. Stattdessen werden die Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen individuell versteuert (sogenanntes Transparenzprinzip).
- Besteuerung der Kommanditgesellschaft (KG): Die KG selbst ist nicht körperschaftsteuerpflichtig, unterliegt jedoch der Gewerbesteuer. Für Personengesellschaften wie die KG gilt ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro.
- Besteuerung der Komplementär-GmbH: Die GmbH als Komplementärin unterliegt mit ihren Einkünften der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Zudem fallen auf ihre Gewinne Gewerbesteuern an. Gewinnausschüttungen der GmbH an ihre Gesellschafter werden mit der Kapitalertragsteuer von 25 % besteuert.
- Besteuerung der Kommanditisten: Natürliche Personen als Kommanditisten versteuern ihre Gewinnanteile mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Dabei können sie die auf ihren Gewinnanteil entfallende Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen, was eine Doppelbelastung mindert.
Sonderfälle in der Besteuerung
Die steuerliche Behandlung kann komplexer werden, wenn Gesellschafter sowohl an der GmbH als auch an der KG beteiligt sind oder zusätzliche Funktionen übernehmen:
- Doppelrolle als Gesellschafter: Sind Personen sowohl Gesellschafter der Komplementär-GmbH als auch Kommanditisten der KG, können sie Einkünfte aus verschiedenen Quellen erzielen, etwa aus Geschäftsführergehältern von der GmbH und Gewinnanteilen aus der KG.
- Geschäftsführergehälter: Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer müssen angemessen sein, um nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen zu gelten, die steuerliche Nachteile mit sich bringen können.
Vorteile der GmbH & Co. KG
- Haftungsbeschränkung: Durch die Stellung der GmbH als Komplementärin wird die persönliche Haftung der natürlichen Personen als Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt.
- Steuerliche Flexibilität: Die direkte Zurechnung der Gewinne an die Gesellschafter ermöglicht eine individuelle steuerliche Gestaltung und kann Doppelbesteuerungen vermeiden.
- Gewerbesteuerfreibetrag: Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG profitieren von einem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro, während Kapitalgesellschaften keinen Anspruch auf diesen Freibetrag haben.
Nachteile und Herausforderungen
- Komplexität: Die Kombination aus GmbH und KG führt zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und erfordert sorgfältige steuerliche Planung.
- Gewerbesteuerpflicht: Trotz des Freibetrags unterliegt die KG der Gewerbesteuer, was insbesondere bei höheren Gewinnen ins Gewicht fallen kann.
Steuerliche Hilfe bei Ihrer GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG bietet eine interessante Kombination aus haftungsrechtlichen und steuerlichen Vorteilen. Allerdings erfordert sie aufgrund ihrer Struktur eine sorgfältige Planung und Verwaltung, um die Vorteile optimal zu nutzen und steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
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