Steuerentlastungsgesetz 2022: Abfederung für die Bürger?

Steuerentlastungsgesetz 2022: Abfederung für die Bürger?

Corona, Ukraine, Inflation: Die Preiserhöhungen, die die Bürger in allen Lebensbereichen belasten, sorgen für eine gravierende finanzielle Not in der Gesellschaft. Während bereits die Corona-Krise für Probleme bei den Lieferketten, der Beschaffung von Gütern und ausfallende Arbeitskraft sorgte, verstärkt der Krieg in der Ukraine die bisherige Problemlage noch einmal. Die Inflationsrate befindet sich mit über sieben Prozent auf einem 40-Jahre-Hoch, insbesondere die Energiepreise stellen ein immer größeres Problem für die Bürger des Landes dar. Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact sorgen sich bereits 80 Prozent der Deutschen vor der nächsten Heizkostenabrechnung. Die Politik ist alarmiert.

Bundesregierung unter Zugzwang: Entwurf sieht Anpassung steuerlicher Pauschbeträge vor

Die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP plant daher, die Bürger finanziell und durch Steuervereinfachungen zu entlasten. Ein Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 sieht dafür die Anpassung steuerlicher Pauschbeträge vor, wobei das Gesetzgebungsverfahren noch nicht final abgeschlossen ist. Ein endgültiges Ergebnis und ein Abschluss des Verfahrens wird für den Frühsommer erwartet, am 25. April 2022 findet eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags statt. Bislang scheint auch der Bundesrat keine Einwende zu haben, erhob dieser in seiner Sitzung vom 8. April 2022 keine Beschwerde gegen den bisherigen Referentenentwurf. Falls der Bundestag den Regierungsentwurf billigt und verabschiedet, wird der Bundesrat in einem Zeitfenster von drei Wochen zustimmten müssen.

Steuerentlastungsgesetz: Diese Schritte sollen die Bürger entlasten

Doch wie sollen die Bürger nun konkret entlastet werden? Im bisherigen Regierungsentwurf finden sich folgende Neuregelungen:

  • Angesichts der zunehmend explodierenden Spritpreise soll die eigentlich für 2024 geplante Erhöhung der Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer terminlich nach vorne gezogen werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 soll sie 38 Cent betragen. Bislang lag der Betrag ab dem 21. Kilometer bei 35 Cent, bis zum 20. Kilometer bei 30 Cent.

Wichtig: Falls diese Regel in Kraft tritt, kann im darauffolgenden Monat der Antrag zur Anpassung eines Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren beantragt werden. Wegen des erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrags (letzter Punkt) wirkt sich die erhöhte Entfernungspauschaule nur dahingehend aus, als der Erhöhungsbetrag 200 Euro überschreitet.

  • Ebenso erhöht sich auch die Mobilitätsprämie, da die erhöhte Entfernungspauschale die Bemessungsgrundlage für diese ist. Beide Erhöhungen sind vorerst bis Ende 2026 befristet.
  • Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer 2022 wird angehoben. Derzeit beträgt dieser 9.984 Euro, dieser erhöht sich auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Hiermit soll teilweise die kalte Progression ausgeglichen werden, dafür sind die Inflationsraten für 2021 und die erwartete Rate 2022 eingepreist. Unklar ist bislang, ob auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungenangehoben wird.
  • Rückwirkend zum 1. Januar soll zudem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht werden. Dieser steigt nach den Plänen der Bundesregierung um 200 Euro auf nun 1.200 Euro.

Geplant ist die Verabschiedung des fertig ausgearbeiteten Gesetzes durch den Bundestag am 13. Mai 2022. Anfang Juni soll dann auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen.