Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Wer Kinder hat, weiß, dass gerade Weihnachten sehr teuer sein kann. Das Weihnachtsgeld zum Jahresende ist deshalb mehr als Willkommen. Doch bei Weitem nicht jeder erhält Weihnachtsgeld. Wir wollen für Sie die Frage klären, ob man als Arbeitnehmer ein grundlegendes Recht auf Weihnachtsgeld hat.
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Sonderleistung Weihnachtsgeld: Hat man als Arbeitgeber einen Anspruch?
Neben dem Urlaubsgeld ist das Weihnachtsgeld die weitverbreitetste Form einer finanziellen Sonderleistung durch den Arbeitgeber. Es wird gerne als Zusatzbelohnung für die erbrachte Arbeitsleistung im jeweiligen Kalenderjahr angesehen.
Einen grundlegenden gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderleistung gibt es in Deutschland nicht. Es kann aber durchaus im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder einer einzelvertraglichen Regelung (z. B. im Arbeitsvertrag) ein Weihnachtsgeld zugesprochen werden. In Einzelfällen lässt sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld auch aus einer sogenannten betrieblichen Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz herleiten. Sind jedoch keinerlei Regelungen getroffen, bleibt es dem Arbeitgeber überlassen, ob er ein Weihnachtsgeld an sein Beschäftigen auszahlt oder nicht.
Anspruch aus der betrieblichen Übung – was bedeutet das?
Ein Beispiel aus der Praxis. Sie arbeiten seit 4 Jahren beim selben Arbeitgeber. In den vergangenen drei Jahren wurde Ihnen mit der Novemberabrechnung ein Weihnachtsgeld überwiesen, was jedoch in diesem Jahr ausblieb.
Durch die gleichförmige Wiederholung des Arbeitgebers haben Sie auch weiterhin Anspruch auf diese bereits gewohnte Sonderzahlung und können diese auch geltend machen.
Einzige Ausnahme ist ein sogenannter Freiwilligkeitsvorbehalt. Mit diesem kann der Arbeitgeber eine sogenannte „betriebliche Übung“ ausschließen. Dieser Vorbehalt muss jedoch mit jeder Zahlung zum Ausdruck gebracht werden. Eine Einbeziehung des Freiwilligkeitsvorbehalts etwa im Arbeitsvertrag reicht hierbei nicht aus.
Ich habe als Einziger kein Weihnachtsgeld erhalten – darf der Arbeitgeber das?
Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht sieht vor, dass Arbeitnehmer bei gleichem Rang nicht individuell und willkürlich schlechter behandelt werden dürfen. Haben Sie etwa als Einziger im Betrieb kein Weihnachtsgeld erhalten, obwohl Sie mit Kollegen gleichgestellt sind, muss der Arbeitnehmer diese Ungleichbehandlung sachlich begründen können. Kann er das nicht, können Sie auch hier die Ansprüche geltend machen.
Wie hoch muss das Weihnachtsgeld sein?
Ebenso wie der Anspruch ist die Höhe von Weihnachtsgeld nicht grundsätzlich gesetzlich geregelt. Auch hier müssen gegebenenfalls weitere Vereinbarungen aus dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag herangezogen werden.
Laut „lohn-hilfe.de“ beträgt das durchschnittliche Weihnachtsgeld in Deutschland 2.632 Euro brutto. Bei der Auszahlung kann es sich entweder um einen Pauschalbetrag handeln oder, was auch gängig ist, um einen prozentualen Anteil vom Monatslohn.
Gerade in Tarifverträgen ist die Höhe meist an das Monatsgehalt und zudem an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden.
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Gerne beraten wir Sie umfassend zu Ihren individuellen Ansprüchen oder klären auch sämtliche weitere arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Sonderleistungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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