Wie kann ich als Gesellschafter eine GmbH verlassen?

Kann ich als Gesellschafter eine GmbH verlassen?

Probleme zwischen den Mitgesellschaftern, persönliche Veränderungen oder der Wunsch nach einer beruflichen Neuausrichtung … die Gründe als Gesellschafter eine GmbH zu verlassen, können vielfältig sein. Bevor man sich zu so einem Schritt entschließt, sollte man einige Fallstricke beachten.

In unserem Artikel haben wir häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang bereits erklärt. Gerne beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.




Sie haben individuelle Fragen oder brauchen eine kompetente Unterstützung? Jetzt Kontakt aufnehmen!

06173 - 318 170

info@haas-eschborn.de

Rudolf-Diesel-Str. 5, 65760 Eschborn bei Frankfurt

Zum Kontaktformular


Kann ich einfach meine Gesellschaftsanteile verkaufen?

Der Verkauf der eigenen Gesellschafteranteile ist möglich. Allerdings können diese im Regelfall nicht einfach an beliebige Dritte verkauft werden. Der Grund hierfür ist, dass die Anteile im Normalfall vinkuliert sind und daher nur mit der Zustimmung der Mitgesellschafter verkauft werden dürfen. Machen diese berechtigte Interessen gegen einen Dritten als Käufer geltend, kann der geplante Verkauf nicht erfolgen.

In den meisten Fällen sieht der Gesellschaftervertrag ein Vorkaufsrecht für die Mitgesellschafter vor. Der verkaufswillige Gesellschafter muss dann zunächst auf seine Geschäftspartner zugehen und diesen seine Geschäftsanteile zum Kauf anbieten. Erst wenn diese einen Kauf ablehnen, kommen Dritte als Käufer in Betracht.

Entscheidend ist regelmäßig, was im Gesellschaftsvertrag geregelt ist. Sie sollten sich daher von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen.




Kann ich den Gesellschaftervertrag kündigen?

Der Gesetzgeber hat für den Gesellschaftervertrag im GmbH-Gesetz kein Kündigungsrecht für einen ausstiegswilligen Gesellschafter vorgesehen. Es kommt daher darauf an, ob und unter welchen Voraussetzungen im Gesellschaftervertrag ein vertragliches Kündigungsrecht zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Sofern ein vertragliches Kündigungsrecht vorliegt, wird die Abwicklung in den meisten Fällen so ausgestaltet, dass der kündigende Gesellschafter gegen Zahlung einer Abfindung aus der GmbH ausscheidet und seine Anteile entweder zwischen den verbleibenden Gesellschaftern verteilt oder auf einen Dritten übertragen werden.




Kann ich aus der GmbH austreten?

Ja, in der Rechtsprechung ist ein ungeschriebenes Austrittsrecht unter engen Voraussetzungen allgemein anerkannt. Es muss hierzu ein dringender Grund vorliegen, der es für den Gesellschafter unzumutbar macht, den Gesellschaftsvertrag weiterzuführen.

Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Zudem müssen mildere Möglichkeiten des Ausscheidens aus dem Vertrag, wie etwa Kündigung oder Verkauf ausgeschlossen oder ein Verweis auf diese ebenfalls unzumutbar sein.

Damit ähnelt dieses Austrittsrecht einem außerordentlichen fristlosen Kündigungsrecht. Der Austritt muss gegenüber der GmbH erklärt werden. Die GmbH hat dann die Wahl, entweder dem ausscheidenden Gesellschafter eine Abfindung zu zahlen und dessen Anteile nach dem Kapitalerhaltungsgrundsatz einzuziehen oder zu verlangen, dass die Gesellschaftsanteile auf die GmbH bzw. die verbleibenden Mitgesellschafter oder Dritte übertragen werden.




Kann ich die GmbH auflösen?

Eine Liquidation ist möglich, jedoch müssen dafür bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So ist für einen Liquidationsbeschluss eine Dreiviertelmehrheit der Stimmen der Gesellschafterversammlung notwendig.

Kommt diese Mehrheit zustande, werden die bestehenden Verbindlichkeiten der GmbH beglichen. Anschließend werden die noch in der GmbH bestehenden Vermögensgegenstände verkauft. Nach einer Sperrfrist von einem Jahr wird das verbleibende Vermögen unter den Gesellschaftern aufgeteilt und die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht.




Kann ich auf Auflösung der GmbH klagen?

Sofern die erforderliche Mehrheit in der Gesellschafterversammlung für einen Liquidationsbeschluss nicht erreicht wird, können Gesellschafter, die mit mindestens 10 % an der GmbH beteiligt sind, eine sogenannte Auflösungsklage bei Gericht erheben.

Dies kann jedoch nur als letztmögliches Mittel genutzt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausscheiden. An die Auflösungsklage werden hohe Anforderungen gestellt. So muss hierzu entweder die Erreichung des Gesellschaftszwecks unmöglich geworden sein oder es müssen andere wichtige Gründe für eine Auflösung der GmbH vorliegen, die in den Verhältnissen der Gesellschaft begründet sind. Ein Beispiel für einen solchen wichtigen Grund ist die gegenseitige Blockade von zwei einflussreichen Mitgesellschaftern, durch die eine Fortführung der GmbH nicht mehr realisiert werden kann.

Ist die Auflösungsklage erfolgreich, wird die GmbH durch Urteil des Gerichts aufgelöst.




Kann ich als geschäftsführender Gesellschafter die GmbH verlassen?

Das Amt des Geschäftsführers und die Eigenschaft als Gesellschafter bestehen unabhängig nebeneinander. Grundsätzlich kann das Amt des Geschäftsführers jederzeit niedergelegt werden. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass vertragliche Verpflichtungen bestehen können. Insbesondere können aus dem Anstellungsvertrag Kündigungsfristen resultieren, die zwingend beachtet werden sollten. Entsteht der GmbH durch eine vorzeitige Ämterniederlegung ein Schaden, dann macht sich der Geschäftsführer schadensersatzpflichtig.

Die Niederlegung des Amtes muss gegenüber den anderen Gesellschaftern der GmbH erklärt werden. Zwar genügt es nach der Rechtsprechung, wenn die Erklärung gegenüber einem der Gesellschafter erfolgt, es ist jedoch sehr zu empfehlen, die Erklärung gegenüber allen Gesellschaftern zu erklären.

Es genügt nicht, wenn der geschäftsführende Gesellschafter die Ämterniederlegung nur gegenüber sich selbst erklärt. Zwar ist er auch Gesellschafter, jedoch würde diese Erklärung seine eigene Sphäre nicht verlassen und daher die anderen Gesellschafter nicht erreichen. Demnach würde auch dadurch eine Schadensersatzpflicht entstehen.

Neben der Niederlegung der Ämter kann zudem unter den oben beschriebenen Voraussetzungen auch der Gesellschaftervertrag beendet werden.




Beratung für Gesellschafter


Jetzt Kontakt zur Kanzlei Haas und Kollegen aufnehmen:


06173 - 318 170

info@haas-eschborn.de

Rudolf-Diesel-Str. 5, 65760 Eschborn bei Frankfurt

Zum Kontaktformular

Anwälte und Fachanwälte in Eschborn bei Frankfurt