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Dienstunfähigkeit berechtigt nicht zum unbegrenzten Anhäufen von Urlaubsansprüchen

Dienstunfähigkeit berechtigt nicht zum unbegrenzten Anhäufen von Urlaubsansprüchen

Im Fall eines im Januar 2017 durch einen Dienstunfall erkrankten Beamten, der aufgrund der gesundheitlichen Folgeschäden nach einem kurzen Wiedereingliederungsversuch 2019 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden war, entschied das Verwaltungsgericht Trier nun gegen dessen Forderung nach einer finanziellen Abgeltung seines Anspruchs auf Resturlaub. Der Kläger, der sich zum Zeitpunkt des Dienstunfalls in einem aktiven

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