Verschärfte Regelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen
Seit dem 01.01.2020 sind die Regelungen betreffend die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen (igL) / innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen (igsL) außerordentlich verschärft worden. Demnach wird die Steuerbefreiung nur dann gewährt, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nach §18a UstG nachgekommen ist. Auch wenn das Unternehmen zwar seiner Pflicht nachgekommen ist , jedoch eine