Steuerliche Lage bei innergemeinschaftlichen Verbringung

Verschärfte Regelungen bei innergemeinschaftlichen Verbringen

Was ist innergemeinschaftliches Verbringen (igV)?

Ein Innergemeinschaftliches Verbringen (igV) liegt vor, wenn ein Gegenstand (Ware) von Deutschland in ein übriges Gemeinschaftsgebiet gelangt. Dazu gehören z.B. Umlagerungen von Waren von Amazon Lager Deutschland in ein Amazon Lager in Polen.

Was hat sich am 01. Januar 2020 geändert?

Seit dem 01.01.2020 sind die Regelungen betreffend der Steuerfreiheit im Zusammenhang des innergemeinschaftlichen Verbringen verschärft worden. Demnach wird die Steuerbefreiung nur dann gewährt, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nach §18a UstG nachgekommen ist. Auch wenn das Unternehmen zwar seiner Pflicht nachgekommen ist , jedoch eine unrichtige oder unvollständige Zusammenfassende Meldung abgegeben hat, kann die Steuerbefreiung in Zusammenhang mit dem iGV versagt werden.

Weiterhin ist eine Voraussetzung für die Steuerbefreiung die fristgerechte Abgabe der Zusammenfassenden Meldung. Bei Abgabe einer fehlerhaften ZM ist diese in dem Zeitraum zu berichtigen, der eigentlich richtig gewesen wäre.

Diese Regelungen gelten gleichermaßen auch für innergemeinschaftliches Verbringen, da dieses gem. §6a Abs.2 UstG der iGL gleichgestellt ist. Ein Innergemeinschaftliches Verbringen liegt dann vor, wenn ein Gegenstand (Ware) von Deutschland in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt. Dazu gehören z.B. Umlagerungen von Waren von Amazon von Deutschland nach Polen oder von Deutschland in das restlichen Gemeinschaftsgebiet.

Eine fristgerechte Abgabe der ZM ist nur dann gegeben, wenn die Zusammenfassende Meldung bis spätestens 25. Tag des Folgemonats abgegeben wird. Eine verspätete Abgabe der ZM führt laut o.a. Informationen zur Steuerpflicht!

Die Regelungen, die wir oben beschrieben haben, betreffen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliches Verbringen von Waren von Deutschland in das restlichen Gemeinschaftsgebiet durchführen.

  • Beispiel: Sie führen ein innergemeinschaftliches Verbringen durch, wenn Sie Ihre eigene Ware aus Deutschland in eines Ihrer Warenlager in z.B. Italien umlagern. Datum des Verbringens: 06.01.2021

Folge hieraus:  In dieser Situation sind Sie verpflichtet eine Zusammenfassende Meldung bis spätestens zum 25.02.2021 abzugeben.

Unsere Steuerberater unterstützen Sie

Wir unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung und Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung. Hierfür benötigen wir alle Unterlagen für die Buchhaltung eines Monats möglichst zeitnah, nach dem der Monat abgelaufen ist, unabhängig davon, ob Sie eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt haben oder nicht. Durch die Dauerfristverlängerung haben Sie die Möglichkeit Ihre Ust-VA erst zum 10. des Folgefolgemonats abzugeben, womit Sie die Frist für die Abgabe der ZM bis zum 25. des Folgemonats bereits verpasst haben. Als eine rechtszeitige Abgabe der Unterlagen betrachten wir spätestens den 3. Tag des Folgemonats. Da die Regelung nur die Ausgangsrechnungen betrifft, betrachten wir diese Frist als vollkommen ausreichend.

  • Sie haben die Pflicht alle Ausgangsrechnungen uns vorzulegen, die Sie für die ausgeführten Leistungen im betreffenden Zeitraum ausgestellt haben. In diesem Hinsicht betonen wir erneut folgendes:

Eine iGV gilt als durchgeführt mit der Warenbewegung aus Deutschland. Wenn Sie eine Warenbewegung von Deutschland nach Polen am 22.01.2021 gestartet haben, dann müssen Sie für diese Warenbewegung ein Dokument ausstellen, meistens eine Pro-Forma-Rechnung, damit diese Transaktion buchhalterisch erfasst werden kann. Diese Pro-Forma-Rechnung gehört im Januar 2021 und muss in der Zusammenfassenden Meldung bis spätestens 25.02.2021 gemeldet werden, damit die Steuerbefreiung nicht gefährdet wird. Unerheblich dagegen ist der Zeitraum, an den Sie das Geld für Ihre Leistung erhalten haben.

Wir möchten Sie bitten, sich bei uns zu melden, wenn Sie z.B. über Amazon handeln und die Waren von Amazon in verschiedene Lager (EU-Länder) verlagert werden, dann sind Sie ein Unternehmen, was ein innergemeinschaftliches Verbringen ausübt und dieses Verbringen in der Zusammenfassenden Meldung gemeldet werden muss.