Voraussetzungen für die äußere Form eines Arbeitszeugnisses
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat im November 23 ein wichtiges Urteil für die Voraussetzungen für die äußere Form von Arbeitszeugnissen gefällt (LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 2.11.2023 – 5 Sa 35/23). Demnach muss auf den ersten Blick zu erkennen sein, wer der Aussteller des Zeugnisses war und welche Stellung derjenige im Betrieb einnimmt. So ist der entsprechenden Unterschrift