
Anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutzgesetz: Was Arbeitgeber ab 2025 wissen müssen
Arbeitgeber müssen sei Januar 2025 nicht mehr für alle Arbeitsplätze eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Mutterschutzgesetzes durchführen. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung bleibt bestehen, jedoch besteht kein genereller Zwang mehr, jede Tätigkeit präventiv zu analysieren. Der Fokus liegt auf ausgewählte oder risikobehaftete Stellen.
Chancen und Risiken
- Entlastung: Weniger bürokratischer Aufwand für Unternehmen.
- Gefährdungspotenzial: Arbeitgeber dürfen sich nicht in trügerischer Sicherheit wiegen – präventive Beurteilung bleibt bei Anhaltspunkten erforderlich.
Compliance-Hinweise
- Gezieltes Vorgehen empfohlen: Bei typischen Risiken in Produktion, Labors oder mit gefährlichen Stoffen weiterhin genau prüfen.
- Dokumentation ist entscheidend: Nach wie vor ist eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Risikobewertungen Pflicht.