BEM – Gespräch? Was Sie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement wissen sollten
Psychische Krankheiten nehmen in Deutschland seit einigen Jahren zu. Mit diesen verbunden sind häufig auch längere individuelle Krankenstände wegen Depressionen oder Angststörungen. Längere Krankheitsstände von einzelnen Mitarbeitern können auch deren Arbeitsplatz gefährden. Aus diesem Grund führen Arbeitgeber regelmäßig ein sogenanntes BEM Gespräch durch.
Liegt ein Brief mit der Einladung zu einem BEM-Gespräch im Briefkasten, wirkt dies für zahlreiche Arbeitnehmer zunächst einschüchternd. Was ein BEM Gespräch ist, welcher Zweck damit verfolgt wird und welche Fragen hierbei typischerweise behandelt werden, klären wir für Sie in diesem Artikel.
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Rudolf-Diesel-Str. 5, 65760 Eschborn bei Frankfurt
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist ein BEM-Gespräch?
- Ist die Durchführung eines BEM-Gesprächs Pflicht?
- Wer ist an einem BEM-Gespräch beteiligt?
- Was erwartet mich im BEM-Gespräch?
- Welche Pflichten haben Arbeitgeber im BEM-Gespräch?
- Ist die Durchführung eines BEM-Gesprächs eine Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung?
- Vor- und Nachteile eines BEM-Gesprächs für Arbeitnehmer?
- Wie hilft ein Anwalt beim BEM Gespräch?
Was ist ein BEM Gespräch?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde im Jahr 2004 eingeführt und seitdem auch rechtlich gestaltet. Ein BEM-Gespräch kann nach einer längeren Krankheit eines Arbeitnehmers durchgeführt werden. Sinn und Zweck dieses Gesprächs ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Betroffenen so lange als möglich zu erhalten.
Das BEM-Gespräch hat daher erst einmal einen positiven Hintergrund, da es grundsätzlich der Erhaltung des gefährdeten Arbeitsplatzes dient. Welche Fallstricke jedoch lauern, erfahren Sie im weiteren Text.
Ist die Durchführung eines BEM-Gesprächs Pflicht?
Entstehen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Probleme, so hat der Arbeitgeber alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese Probleme auszuräumen. Dies ist vor allem auch dann der Fall, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. In solchen Fällen wird der Arbeitgeber nach § 167 SGB IX dazu verpflichtet, ein BEM-Gespräch anzuregen.
Ob ein solches Gespräch tatsächlich stattfindet, hängt jedoch von der Zustimmung des Arbeitnehmers ab. Diesem steht es frei, das Gesprächsangebot anzunehmen oder auszuschlagen.
Auch nach einer Einwilligung steht es dem Arbeitnehmer frei, selbst ein bereits begonnenes Gespräch zu verlassen. Er kann solche Maßnahmen also jederzeit aus freien Stücken ablehnen oder abbrechen. Gründe hierfür müssen nicht angeben werden.
Zudem darf der Arbeitnehmer bei einer Ablehnung nicht sanktioniert werden. Welche Vor- und Nachteile ein solches BEM-Gespräch mit sich führt, erfahren Sie später.
Wer ist an einem BEM-Gespräch beteiligt?
An einem BEM-Gespräch ist neben dem Arbeitgeber und dem betroffenen Arbeitnehmer auch die Teilnahme der Arbeitnehmervertretung (Betriebs- oder Personalrat) und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung gesetzlich vorgeschrieben.
Soweit es im konkreten Fall sinnvoll ist, können zudem Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden, um von deren Fachwissen zu profitieren und dadurch eine praktikable Möglichkeit zu erarbeiten. Sofern Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen, werden auch die Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt an dem Gespräch beteiligt.
Des Weiteren kann der betroffene Beschäftigte zusätzlich eine Vertrauensperson seiner Wahl zu dem Gespräch hinzuziehen. Hier lohnt es sich, einen Anwalt mit Erfahrung im Arbeitsrecht an seiner Seite zu haben.
Was erwartet mich im BEM-Gespräch?
Im BEM-Gespräch werden zwei wesentliche Fragen gestellt, die entscheidend für das weitere Vorgehen sind:
- Steht die Arbeitsunfähigkeit mit dem Arbeitsplatz im Zusammenhang?
- Gibt es Möglichkeiten, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und weitere Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen?
Die erste Frage sollte wahrheitsgemäß bejaht werden, da andernfalls der Arbeitgeber nichts tun kann, um den Arbeitsplatz zu erhalten.
Mögliche Maßnahmen zur Frage zwei sind etwa die Durchführung einer Wiedereingliederung, die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder die Ausstattung mit gesundheitsschonenden Arbeitsmaterialien.
Fragen zur konkreten Krankengeschichte, zur konkreten Krankheitsursache oder sonstige gesundheitsbezogene Fragen durch den Arbeitgeber oder ggf. auch durch den Betriebsarzt sollten Arbeitnehmer hingegen nicht beantworten.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber im BEM-Gespräch
Der Arbeitgeber muss den betroffenen Arbeitnehmer über den Sinn und Zweck des Gesprächs aufklären und ihm die hierüber erfassten Daten, welche in einer BEM-Akte angelegt werden, transparent darlegen. Die Frage, ob der Inhalt des Gesprächs und die dort erhobenen Daten in die Personalakte übernommen werden darf, wird von Datenschutzrechtlern regelmäßig verneint.
So dürfen in die Personalakte lediglich Informationen darüber aufgenommen werden, dass ein BEM-Gespräch angeboten wurde, ob die betroffene Person eingewilligt hat und welche konkreten Maßnahmen angeboten und umgesetzt wurden. Daten, die darüber hinausgehen, müssen in einer BEM-Akte verwahrt werden, die nicht Bestandteil der Personalakte ist. Hierzu muss erwähnt werden, dass es dazu noch keine gesicherte Rechtsprechung gibt.
Zudem muss der Arbeitgeber die Vorschläge, welche vom betroffenen Arbeitnehmer oder dem Betriebsrat unterbreitet werden, unvoreingenommen überprüfen. Lehnt er diese Vorschläge ab, muss er seine Entscheidung sachlich begründen.
Letztlich müssen Maßnahmen, auf die sich die Beteiligten im BEM-Gespräch geeinigt haben, auch tatsächlich umgesetzt werden.
Kommt es nach dem BEM Gespräch erneut zu einer langfristigen Erkrankung, die zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit als sechs Wochen führt, ist das BEM-Gespräch erneut durchzuführen.
Ist die Durchführung eines BEM-Gesprächs eine Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung?
Nein, es ist keine Voraussetzung für eine Kündigung. Führt der Arbeitgeber das BEM-Gespräch nicht durch, erhält er dafür keine Sanktionen. Jedoch muss er im Kündigungsschutzverfahren darlegen und beweisen, dass die Kündigung auch bei der Durchführung eines BEM-Verfahrens unvermeidlich gewesen wäre. Hierfür gelten dann wesentlich höhere Hürden, als dies bei ordnungsgemäßer Durchführung des BEM-Gesprächs der Fall ist.
Vorteile und Nachteile eines BEM Gesprächs für Arbeitnehmer?
Die Vor- und Nachteile des BEM-Gesprächs kurz zusammengefasst:
Vorteile:
- Der Beschäftigte kann seine eigenen Vorstellungen für die Rahmenbedingungen zum Erhalt des Arbeitsplatzes einbringen.
- Der Arbeitgeber muss das Vorbringen des Beschäftigten und des Betriebsrates sachlich prüfen und falls er vorgeschlagene Maßnahmen ablehnt, dies sachlich begründen.
- Im Rahmen des BEM-Gesprächs können alle Beteiligten an einem Strang ziehen, die eigenen Positionen einbringen und gegenseitig erklären, um letztlich den Arbeitsplatz zu erhalten.
- Die Beschäftigten müssen sich nicht ausfragen lassen und können Antworten auch verweigern.
Nachteile:
- Häufig lassen sich Arbeitnehmer bei einem BEM-Gespräch ausfragen und geben dem Arbeitgeber Auskünfte über Umstände, insbesondere im Rahmen der Krankengeschichte, zu denen er eigentlich nicht verpflichtet ist.
- Der Arbeitnehmer macht sich durch seine Angaben im BEM-Gespräch möglicherweise angreifbarer. Der Arbeitgeber kann das BEM-Gespräch für die Vorbereitung einer Kündigung zweckentfremden. Erfährt der Arbeitgeber durch das Gespräch, dass eine Besserung nicht möglich ist, wird dies wohl zu einer krankheitsbedingten Kündigung führen.
Wie hilft ein Anwalt beim BEM Gespräch?
Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht. Der Arbeitnehmer kann durch gezielte Fragen eine Kündigung vorbereiten. Liegt Ihnen etwas am Erhalt Ihres Arbeitsplatzes, sollten Sie diesen nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Nehmen Sie am besten Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht auf und lassen Sie sich individuell beraten und vorbereiten. Zudem kann ein Anwalt auch beim BEM-Gespräch selbst an Ihrer Seite sein und Ihre Position stärken.
Unsere Anwälte beraten Sie umfassend zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Zudem vertreten wir Ihre Rechte gegenüber der gegnerischen Partei und zur Not auch vor allen Arbeitsgerichten. Sie haben individuelle Fragen zum Thema BEM? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu unseren Rechtsanwälten auf.
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