Alkohol und E Scooter was gilt es zu wissen

E-Scooter & Alkohol: Das gilt es zu wissen

Auch wenn die E-Scooter ein wenig wie ein motorisiertes Spielzeug wirken, rechtlich betrachtet sind sie Kraftfahrzeuge. Stellt sich die Frage: Was hat es für rechtliche Folgen, wenn man nach dem Genuss von Alkohol auf den E-Scooter steigt und „erwischt“ wird?

Da ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, ist eine „Trunkenheitsfahrt“ mit einem solchen Scooter genauso denkbar wie auf einem Motorroller oder mit einem Pkw. Deshalb kann es ähnliche (straf-)rechtliche Konsequenzen haben wie bei Alkohol am Steuer, wenn man unter Alkoholeinfluss E-Scooter im Straßenverkehr fährt:

Überschreitet man die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeuge und wird mit 1,1 Promille oder mehr auf einem E-Scooter „erwischt“, kann man sich somit wegen „Trunkenheit im Straßenverkehr“ strafbar machen. Die Folge ist meist eine Geldstrafe, aber auch zur Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperre für die Wiedererteilung kann es kommen.

Aber auch weniger Blutalkohol kann am Lenker eines E-Scooters unangenehme rechtliche Folgen haben. Ab 0,5 Promille begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit: Es drohen eine Geldbuße i.H.v. bis zu 500 EUR, ein Punkt „in Flensburg“ und ein Monat Fahrverbot beim Ersttäter.

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