
Elterngeld 2025: Neue Einkommensgrenzen und Änderungen beim parallelen Bezug
Am 1. April 2025 traten bedeutende Änderungen beim Elterngeld in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Einkommensgrenzen für den Anspruch sowie die Möglichkeiten des gleichzeitigen Bezugs durch beide Elternteile.
Einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro
Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld auf einheitlich 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen festgelegt – sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Maßgeblich ist das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Wird diese Grenze überschritten, besteht kein Anspruch mehr auf Elterngeld.
Einschränkungen beim parallelen Bezug von Basiselterngeld
Die Möglichkeit, das Basiselterngeld gleichzeitig zu beziehen, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug durch beide Elternteile ist grundsätzlich nur noch für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.
Ausnahmen für besondere Fälle
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Eltern von besonders früh geborenen Kindern (mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin), Eltern von Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, können weiterhin nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Diese Änderungen haben sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer praktische Konsequenzen:
-
Arbeitgeber sollten ihre internen Prozesse anpassen, um die neuen Regelungen zu berücksichtigen und ihre Mitarbeiter entsprechend zu informieren.
-
Arbeitnehmer müssen bei der Planung ihrer Elternzeit und des Elterngeldbezugs die neuen Einkommensgrenzen und Bezugsmodalitäten beachten.
Fazit
Die Neuregelungen beim Elterngeld seit April 2025 bringen erhebliche Veränderungen mit sich. Eine sorgfältige Planung und Beratung sind daher unerlässlich, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Elternzeit optimal zu gestalten. Die Kanzlei Haas und Kollegen GmbH steht Ihnen mit ihrer Expertise im Steuer- und Arbeitsrecht gerne zur Seite.