Impfpflicht wegen Corona auf Arbeit?

Impfpflicht im Arbeitsverhältnis? – Alle aktuellen Infos dazu

Im Zuge der Corona-Krise werden in Deutschland seit Beginn des Jahres erste Impfungen gegen das Corona Virus / SARS-CoV-2 / Covid 19 durchgeführt und die Bundesregierung plant, die Impfungen bis Mitte des Jahres flächendeckend auszuweiten. Für viele Arbeitnehmer stellt sich nun die Frage, ob ihr Arbeitgeber Sie zu einer Corona Impfung verpflichten kann. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zu diesem Thema juristisch betrachtet.



Gibt es eine gesetzliche Impfpflicht für Arbeitnehmer?

In den vergangenen Monaten wurde immer wieder über eine gesetzliche Impfpflicht diskutiert und die konkrete Situation im politischen Diskurs erscheint vielen unübersichtlich. Juristisch gesehen ist die Situation jedoch eindeutig: Es gibt bislang keine gesetzliche Impfpflicht, auch nicht in Bezug auf die Corona-Impfung, auf die sich ein Arbeitgeber berufen kann.




Impfpflicht im Arbeitsvertrag - ist das möglich?

Das Direktionsrecht, dass dem Arbeitgeber berechtigt, dem Arbeitnehmer verpflichtende Anordnungen zu erteilen, deckt eine Impfplicht generell und auch gegen das Corona Virus nicht ab. Eine Impfung kann daher im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden, vor allem, weil eine Impfung oder eine Pflicht zum Impfen einen tiefen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers darstellt.

Auch bei neu und zukünftig geschlossenen Arbeitsverträgen besteht mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung nicht die Gefahr, dass vom Arbeitgeber eine Impfpflicht für Arbeitnehmer verhängt werden kann. Hierbei würde es sich um eine unangemessene Benachteiligung gem. §§ 305 ff BGB handeln. Trotzdem muss erwähnt werden, dass in Bezug auf diese konkrete Fragestellung noch keine konkreten Urteile vorliegen. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wie Gerichte in solchen Sachverhalten entscheiden.




Corona-Impfung: Druck durch Arbeitgeber - was kann ich machen?

Sollte Ihr Arbeitgeber Druck auf Sie oder die Belegschaft aufbauen und versuchen, eine Impfung gegen das Coronavirus zu erzwingen, kann dies für den Arbeitgeber strafrechtliche Folgen haben. Eine erzwungene Impfung stellt eine Körperverletzung dar. Im Falle von arbeitsrechtlichen Sanktionen wie Abmahnung oder Kündigung oder deren Inaussichtstellung, kann sich der Arbeitgeber einer Nötigung strafbar machen.

Übt Ihr Arbeitgeber hierbei Druck aus, dem Sie sich nicht beugen wollen, empfiehlt es sich Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht aufzunehmen und die passende Taktik zu besprechen, so dass Ihr Arbeitsplatz nicht gefährdet wird.



Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht

Gibt es Ausnahmefälle, in denen eine Impfpflicht denkbar ist?

Im Zuge der Corona-Krise gibt es hierzu noch keine gerichtlichen Urteile. Ausnahmeregelungen, die in der arbeitsrechtlichen Praxis relevant sein könnten, sind beispielsweise Beschäftigte in Krankenhäusern (z. B. auf SARS-Cov-2-Stationen) oder Pflegekräfte mit direktem Kontakt zu Risikogruppen. Hier könnte eine Impfung Voraussetzung für eine weitere Beschäftigung sein. Grundsätzlich müssen hierbei Grundsatzurteile abgewartet werden, ob eine Impfverpflichtung für den Arbeitnehmer zumutbar und angemessen ist.




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