Job beenden: So kündigen Sie als Arbeitnehmer richtig!

Job beenden: So kündigen Sie als Arbeitnehmer richtig!

Rund ein Drittel der deutschen Arbeitnehmer denkt über die Kündigung ihres Jobs nach. Das geht aus einer Befragung der Unternehmensberatung McKinsey hervor, an der im September 2022 fast 1300 Angestellte teilnahmen. Entscheidet sich ein Angestellter schlussendlich dazu, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden, gilt es einige Punkte, die für eine korrekte Kündigung zu beachten sind. Im schlimmsten Fall kann sich das Arbeitsverhältnis noch unnötig weiter hinziehen und der Kündigungstermin weiter in die Zukunft rutschten. Das muss aber nicht sein!

Die wichtigsten Antworten zu einer einwandfreien Kündigung finden Sie in diesem Beitrag. Benötigen Sie Unterstützung von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir stehen an Ihrer Seite!




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Muss eine Kündigung schriftlich eingereicht werden?

29.01.2024

Auch in Zeiten von E-Mai, WhatsApp und sozialen Netzwerken gilt die goldene Regel: Nur die Schriftform garantiert eine saubere und wirksame Kündigung (§ 623 BGB). Dabei ist es egal, wie das Kündigungsschreiben zugestellt wird. Sie können es selbst in den Briefkasten des Unternehmens werfen, Ihrem Chef übergeben oder über einen Boten liefern lassen.




Braucht es eine händische Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben?

29.01.2024

Unbedingt! Es ist zwingend notwendig, dass sich eine handgeschriebene Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben befindet. Um sicher zu gehen, sollten Sie mit Ihrem vollen Namen unterschreiben.




Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

29.01.2024

Folgende Punkte sollten in Ihrem Kündigungsschreiben unbedingt vorhanden sein:

  • Klare und eindeutige Formulierung: „Mit diesem Schreiben kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis […]“
  • Datum, ab wann die Kündigung gilt. Auch die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist möglich.
  • Unterschrift des Arbeitnehmers (per Hand und am besten mit vollem Namen)



Wann gilt die Kündigung als zugestellt?

29.01.2024

Sollten Sie Ihre Kündigung persönlich übergeben haben, gilt Ihr Schreiben sofort als zugestellt. Sie können sich auf das Datum der Abgabe berufen. Falls Sie Ihr Kündigungsschreiben per Post verschickt haben, gilt nicht der Tag der Abgabe, sondern das Datum, an dem sich die Unterlagen in der Poststelle oder dem Briefkasten des Arbeitgebers befinden.




Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gibt es?

29.01.2024

Sind im Arbeitsvertrag keine Fristen im Kündigungsfall festgeschrieben, gelten die gesetzlichen Fristen aus § 622 BGB. Bei einer Kündigung in den ersten zwei Jahren sieht der gesetzliche Rahmen vier Wochen Kündigungsfrist zum 15. des Monats oder zum Monatsende vor. Sollten Sie zwei Jahre oder länger im Betrieb beschäftigt gewesen sein, gelten folgende Fristen:

Beschäftigungszeit im Betrieb Kündigungsfrist zum Ende eines Monats
Zwei Jahre Ein Monat
Fünf Jahre Zwei Monate
Acht Jahre Drei Monate
Zehn Jahre Vier Monate
Zwölf Jahre Fünf Monate
15 Jahre Sechs Monate
20 Jahre Sieben Monate

Während einer vereinbarten Probezeit (nicht länger als sechs Monate) kann das Arbeitsverhältnis mit einer Zwei-Wochen-Frist gekündigt werden.




Vertragliche Kündigungsfrist: Wann kann ich als Arbeitnehmer kündigen?

29.01.2024

Sind im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen vereinbart, sind diese im Falle einer Kündigung zu beachten. Die im Vertrag vereinbarten Fristen können durchaus von den gesetzlichen abweichen, dürfen jedoch nicht kürzer sein.

Eine Kündigungsfrist können Sie mit einem Aufhebungsvertrag umgehen. Hierfür bedarf es aber der Zustimmung und Unterschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daher sind sie zwingend auf die Arbeitgeberseite angewiesen. Bei Aufhebungsverträgen sollten Sie zwingend einen Anwalt hinzuziehen, der Sie rechtlich berät.




Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer: Wann ist diese mit einer Zwei-Wochen-Frist möglich?

29.01.2024

Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt und dieser so schwer wiegt, dass „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann“ (§ 626 Abs. 1 BGB). Gesetzlich liegt keine exakte Liste vor, welche Vorfälle eine fristlose Kündigung arbeitnehmerseitig rechtfertigen. Jedoch lassen sich aus alten Fällen einige Gründe zusammentragen. Die wichtigsten sind hier:

  • Fehlende/ausbleibende Gehaltszahlungen (nach vorheriger Anmahnung)
  • Grobe Arbeitsschutzverletzungen
  • Beleidigungen / Verbaldelikte / Belästigungen am Arbeitsplatz
  • Körperliche Angriffe auf den Arbeitnehmer
  • Jedwede strafbare Handlung des Arbeitgebers

Nach § 626 Abs. 2 BGB kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber auf Verlangen den Grund unverzüglich mitzuteilen, damit dieser Zeit für eine angemessene Reaktion hat.




Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

29.01.2024

Ja! Laut § 630 BGB besteht der Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn dieses angefordert wird. Der Anspruch gilt hierbei schon, wenn die Kündigungsfrist beginnt. Daher ist es sinnvoll, mit Ihrer Kündigung sofort Ihr Arbeitszeugnis mit anzufordern.




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