Kein Lohn erhalten: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt?

Keinen Lohn erhalten: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt?

Es ist eine Zwickmühle, die jeden Arbeitnehmer treffen kann. Trotz geleisteter Arbeit zahlt der Chef das Arbeitsentgelt entweder gar nicht oder erst wesentlich später. Gleichzeitig muss der Arbeitnehmer jedoch seine Rechnungen und seinen Lebensunterhalt wie Miete, Lebensmittel und Transportkosten bezahlen. Anspruch auf finanzielle Hilfen vom Staat können zwar bestehen, scheiden für den Arbeitnehmer jedoch häufig aus, weil diese an deren rechtzeitiger Beantragung oder Bewilligung scheitern. Wer ohne Weiteres seine Arbeit einstellt, läuft Gefahr, seinen Arbeitsplatz zu verlieren und im Falle der Beantragung von Arbeitslosengeld Sperrzeit oder im Falle von Hartz IV eine den Regelsatz mindernde Sanktion zu erhalten.

Wir zeigen in diesem Artikel, wie Sie sich in dieser Zwickmühle am besten Verhalten und Ihre Ansprüche durchsetzen.




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Wann ist der Lohn für die Arbeit fällig?

Diese Frage hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In vielen Arbeitsverträgen ist als Fälligkeit für das Arbeitsentgelt ein bestimmter Zeitpunkt festgelegt. Dieser Fälligkeitszeitpunkt kann im laufenden oder auch im folgenden Monat liegen. Wer den Lohn zum 01. oder 15. des laufenden Monats erhält, der wird im Vorhinein bezahlt. In den meisten Fällen wird der Lohn jedoch erst zum 01. oder 15. des Folgemonats ausbezahlt.

Ist im Arbeitsvertrag keine Vereinbarung zur Fälligkeit getroffen worden, dann gilt die gesetzliche Regelung des § 614 BGB. Danach ist die Vergütung im Nachhinein zu entrichten, wenn die vereinbarten Zeitabschnitte, regelmäßig der Kalendermonat, abgelaufen ist.




Kein Lohn am Konto – welche Handlungsmöglichkeiten habe ich?

Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht rechtzeitig zahlt, handelt es sich um eine Vertragsverletzung. Sie haben dann verschiedene Möglichkeiten, um darauf zu reagieren. Hierbei sollten Sie jedoch immer mit Augenmaß und bedacht handeln. Denn im Regelfall möchten Sie den Arbeitsplatz auch langfristig behalten.

Folgende Handlungsmöglichkeiten sollten Sie daher in abgestufter Form vornehmen:

  • Gespräch mit dem Arbeitgeber
  • Abmahnung
  • Androhung der Arbeitsverweigerung
  • Klage auf Zahlung der Arbeitsvergütung
  • Kündigung

Kein Lohn erhalten: Gespräch mit dem Arbeitgeber

Um die Situation zunächst mit möglichst wenig Aufgeregtheit zu bereinigen, ist es sinnvoll, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Möglicherweise handelt es sich bei der verspäteten oder bisher ausgebliebenen Zahlung lediglich um ein Versehen in der Buchhaltung.

Bereits in diesem Gespräch können Sie dem Arbeitgeber gegenüber darlegen, dass es sich bei einer verspäteten Zahlung um eine Pflichtverletzung von ihm handelt, welche zu einer Schadensersatzpflicht führt. Außerdem sollten Sie deutlich machen, dass Sie auf die rechtzeitige Zahlung angewiesen sind, um ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Im Nachgang des Gespräches kann es sinnvoll sein, dass Ergebnis mit dem Arbeitgeber schriftlich festzuhalten. Andernfalls sollten Sie sich ein Gedächtnisprotokoll über Zeit, Ort und Inhalt des Gespräches schreiben. Es ist gut möglich, dass dieses im späteren Verlauf etwa im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung nochmals benötigt wird.


Kein Lohn erhalten: Arbeitgeber abmahnen

Auch Sie als Arbeitnehmer können Ihren Arbeitgeber abmahnen, wenn er gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt. Eine solche Abmahnung sollten Sie schriftlich verfassen und sich den Empfang vom Arbeitgeber bestätigen lassen.

In der Abmahnung müssen zwingend folgende Inhalte aufgeführt werden, damit diese wirksam ist:

  • Der Vorwurf der konkreten Pflichtverletzung.
  • Die Klarstellung, was zu tun ist, um die verletzte Pflicht zu erfüllen.
  • Ein Hinweis auf die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfall.

Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht

Kein Lohn erhalten: Androhung der Arbeitsverweigerung

Hat auch das Gespräch oder die Abmahnung nicht dazu geführt, dass der Lohn gezahlt wurde, kann Ihnen das Recht zur Verweigerung der Arbeitsleistung zustehen. Sofern die Arbeit zu Recht verweigert wird, entstehen dadurch keine negativen Konsequenzen. Der Arbeitgeber darf deswegen beispielsweise keine Kündigung oder Abmahnung aussprechen. Auch seinen Anspruch auf Bezahlung verliert der Arbeitnehmer nicht.

Dieses scharfe Schwert ist jedoch an einige strenge Voraussetzungen geknüpft und sollte erst nach Rücksprache mit einem Anwalt erfolgen und immer im Vorfeld bereits angedroht werden. So darf die Arbeitsverweigerung nicht unverhältnismäßig sein. Dies wäre etwa der Fall, wenn:

  • Nur eine kurzfristige Verzögerung der Vergütungszahlung vorliegt.
  • Der ausstehende Lohn nur relativ gering ist (weniger als 2 Monatslöhne).
  • Der Anspruch auf den Lohn gesichert ist.
  • Dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen würde.
  • Es sich um eine reine Insolvenzforderung handelt.

Kein Lohn erhalten: Klage beim Arbeitsgericht

Eine weitere Möglichkeit, um den Lohnanspruch durchzusetzen, besteht darin, Klage auf Lohnzahlung beim Arbeitsgericht zu erheben. Mit dem dort erstrittenen Urteil kann dann der Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.

Besprechen Sie diesen Schritt unbedingt vorab mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Ihrem individuellen Fall:

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Kein Lohn erhalten: Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Das letzte Mittel, welches dem unbezahlten Arbeitnehmer zur Verfügung steht, ist die außerordentliche fristlose Kündigung. Diese ist jedoch an enge Voraussetzungen gebunden.

So muss der ausstehende Arbeitslohn erheblich sein, das heißt, es müssen mindestens zwei oder mehr vollständige Monatslöhne noch offenstehen. Zudem muss der Arbeitnehmer zuvor eine Abmahnung ausgesprochen haben, welche erfolglos geblieben ist.




In welchem Zeitraum sollte ich reagieren, wenn die Lohnzahlung ausbleibt?

Sofern ihr Arbeitgeber den Ihnen zustehenden Arbeitslohn nicht auszahlt, sollten Sie nicht allzu lange warten, um aktiv zu werden. In zahlreichen Arbeitsverträgen sind Ausschlussfristen geregelt, welche dazu führen können, dass der Anspruch auf die ausgebliebene Lohnzahlung nicht mehr durchgesetzt werden kann.

Daher ist es wichtig, den Arbeitsvertrag genau auf solche Ausschlussfristen zu prüfen und diese zu beachten. Diese können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Sofern Tarifverträge bestehen, können sich diese Ausschlussfristen auch aus den Tarifverträgen ergeben. In der Regel muss der bestehende Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber in einer bestimmten Frist schriftlich oder in Textform geltend gemacht werden. In einigen kann jedoch auch geregelt sein, dass der Anspruch auf die Lohnzahlung bereits nach drei Monaten untergeht, wenn keine Klage auf Lohnzahlung beim Arbeitsgericht erhoben wird.

Um hier kein Risiko einzugehen, ist es sinnvoll, sich in einer solchen Angelegenheit von einem im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt unterstützen zu lassen.




Welche Forderungen können neben dem ausstehenden Arbeitsentgelt noch geltend gemacht werden?

Wenn der Arbeitgeber den Ihnen zustehenden Lohn nicht auszahlt, gerät er in Verzug. Das heißt, Sie können neben dem Arbeitslohn auch die Zahlung von Verzugszinsen geltend machen. Diese betragen in der Regel 5 Prozentpunkte über dem Basiszins.

Daneben können Sie auch Schadensersatzforderungen geltend machen, wenn ihnen durch die ausgebliebene Lohnzahlung ein Schaden entstanden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie bei der Bank den Dispokredit oder einen anderen Kredit in Anspruch nehmen mussten und dafür Zinsen und weitere Kosten angefallen sind.

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