Neuer Zinssatz für Steuernachzahlungen: Bundesrat stimmt Anpassung an Niedrigzinsen zu

Neuer Zinssatz für Steuernachzahlungen: Bundesrat stimmt Anpassung an Niedrigzinsen zu

In Zukunft werden bei Steuer-Nachzahlungen weniger Zinsen fällig als bisher. Der Bundesrat hat Anfang Juli eine Anpassung an die Niedrigzinsen rückwirkend zum 1. Januar 2019 gebilligt. Jedoch sinkt auch der Zinssatz bei Rückerstattungen, womit Steuerzahler weniger von Rückerstattungen profitieren.

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 1,8 Prozent. Die Neuregelung für niedrigere Zinssätze billigte der Bundesrat am 8. Juli 2022. Bislang hatte der Zinssatz bei Nachzahlungen 6,0 Prozent pro Jahr betragen. Diesen ungewöhnlich hohen Steuerzinssatz hatte das Bundesverfassungsgericht aufgrund der über mehrere Jahre andauernden Niedrigzinsphase als verfassungswidrig erklärt.

Das neue Gesetz verankert zudem eine Regelung, die bislang nur im Verwaltungsweg angewendet wurde: Den Erlass von Nachzahlungszinsen, falls die Zahlungen vor Fälligkeit freiwillig geleistet werden.

Betroffene Steuern, bei denen es die Zinsen gibt, sind daher neben der Einkommens-, Körperschafts-, Vermögens- und Umsatzsteuer auch die von den Kommunen verwaltete Gewebesteuer.

Evaluierungsklausel als neues Instrument für angemessene Zinsen

Erhoben werden die Zinsen, falls eine Steuernachzahlung oder eine Steuererstattung um 15 Monate im Rückstand liegt. Bei Steuernachzahlungen erhält der Staat die zusätzlich erhobenen Zinsen, bei Steuererstattungen der Bürger. Somit werden Steuerzahler in Zukunft auch weniger von verspäteten Rückerstattungen profitieren.

In Zukunft soll nun eine flexibel anwendbare Evaluierungsklausel für angemessene Zinssätze sorgen. Erstmals wird diese ab 1. Januar 2026 Anwendung finden. Bei generell steigenden Zinsen kann die Klausel angehoben, bei fallenden Zinsen abgesenkt werden.

Insgesamt rechnet die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP durch die Neuregelung mit weit weniger Einnahmen. Berechnungen zufolge könnte der Bund bis zu 2,46 Milliarden Euro weniger einnehmen, im kommenden Jahr circa 530 Millionen Euro weniger.