Praktikumsvergütung - Steht Praktikanten der Mindestlohn zu?

Praktikumsvergütung: Mindestlohn für Praktikanten?

Eine Vielzahl an Studenten, Schülern und Auszubildenden nutzt die vielfältigen Praktikumsangebote renommierter Unternehmen, um schon vor Eintritt in das Berufsleben die notwendige Praxiserfahrung zu sammeln. Vordergründig geht es darum, Unternehmen sowie Arbeitsabläufe kennenzulernen und Kontakte zu knüpfen. Doch wenn es sich um ein Vollzeitpraktikum handelt oder das Wunschpraktikum in einer fremden Stadt stattfindet, stellt sich unweigerlich die Frage, wie die Praktikumszeit finanziert werden kann. Denn nicht alle Praktika fallen unter das Mindestlohngesetz.

Erfahren Sie in unserem Ratgeber, für welche Art von Praktika der Mindestlohn bezahlt werden muss, welche Ausnahmen bestehen und welche weiteren finanziellen Leistungen außerhalb der klassischen Praktikumsvergütung möglich sind.


Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Praktikanten haben seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes im Jahr 2015 Anspruch auf eine Vergütung nach Mindestlohn pro Arbeitsstunde.

  • Jedoch gibt es vier Ausnahmen von dieser Regelung, die allen voran Studenten, Auszubildende und Schüler betreffen.

  • Auch in diesen Ausnahmefällen ist nicht ausgeschlossen, dass die Praktikanten eine Vergütung erhalten können.

  • Unternehmen können zudem anderweitige finanzielle Zuwendungen an die Praktikanten leisten.


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Erhalten Praktikanten für die Zeit ihres Praktikums Mindestlohn?

Grundsätzlich gilt seit dem Jahr 2015, als das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft trat, dass Praktikanten eine Bezahlung gemäß Mindestlohn zusteht. Derzeit beträgt der Satz 12,41 Euro pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche 1985,60 Euro brutto bedeuten. Jedoch gilt das nicht für jede Art von Praktika (siehe Punkt 3). Gut zu wissen: Bei Praktika im Ausland gelten die Bestimmungen des Landes, in dem das Praktikum absolviert wird.




Können Unternehmen ihre Praktikanten auch über Mindestlohnniveau bezahlen?

Das ist möglich. Der Mindestlohn stellt rechtlich gesehen eine Untergrenze dar, die nicht unterschritten werden darf. Wie hoch die Praktikumsvergütung im Einzelfall tatsächlich ausfällt, hängt vom Praktikumsvertrag ab, der zwischen Unternehmen und Praktikanten geschlossen wird. Wer besser verhandelt, kann am Ende auch mehr Praktikumsvergütung in der Tasche haben.




Welche Praktika fallen nicht unter die Mindestlohnpflicht?

In § 22 MiLoG werden vier Gruppen von Praktika aufgelistet, die nicht unter die Mindestlohnpflicht fallen. Dabei handelt es sich um:

  • Pflichtpraktika, „auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie“,
  • Schnupper- oder Orientierungspraktika,
  • ausbildungs- oder hochschulbegleitende Praktika,
  • eine Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III).

In diesen Fällen muss der Praktikumsbetrieb keinen Mindestlohn bezahlen. Gleiches gilt bei unter 18-Jährigen, die noch keinen Berufsabschluss vorweisen können.




Was ist ein Pflichtpraktikum?

Die wohl größte Ausnahme von der Mindestlohnpflicht sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtpraktika. Im Rahmen eines Universitäts- oder Hochschulstudiums sind Praktika oftmals verbindlich vorgegeben, um den angestrebten Abschluss erreichen zu können. In einigen Bachelor- und Masterstudiengängen sind hier mehrere Monate in Betrieben und Unternehmen vorgesehen. Trotz dieses langen Zeitraums fallen Pflichtpraktika nicht unter die Mindestlohnpflicht.




Wann ist ein Praktikum ein Schnupper- oder Orientierungspraktikum?

Vor Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wollen viele junge Erwachsene schon einmal etwas Arbeitsluft „schnuppern“ und begeben sich für einige Wochen oder sogar Monate in sog. Schnupper- oder Orientierungspraktika auf freiwilliger Basis. Auch diese Art von Praktika sind nicht mindestlohnpflichtig, solange sie den Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten. Ab drei Monaten gilt auch bei freiwilligen Praktika die Mindestlohnpflicht, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Praktikant ab diesem Zeitpunkt einen eigenständigen Beitrag zum Unternehmen leisten kann.




Wann handelt es sich um ein ausbildungs- oder hochschulbegleitendes Praktikum?

In diesen Fällen wird ein Praktikum während der Ausbildung/Hochschulzeit absolviert. Auch hier gilt, ähnlich wie beim Schnupperpraktikum, dass nach drei Monaten die Mindestlohnpflicht greift. Bis zu dieser Grenze kann die Vergütung auch unter der Mindestlohnschwelle liegen.




Was ist eine Einstiegsqualifizierung nach SGB III?

Bei dieser Maßnahme der Agentur für Arbeit sollen Jugendliche auf Ausbildungssuche an das Arbeitsleben und einen Betrieb herangeführt werden. Während eines Zeitraums von sechs bis 12 Monaten lernen die Heranwachsenden einen Ausbildungsberuf kennen und bewähren sich gleichzeitig in dem Unternehmen, in welchem sie die Einstiegsqualifizierung absolvieren. So kann die Maßnahme ein Gewinn für Arbeitgeber und Jugendliche sein.




Haben die Praktikanten in den vier genannten Ausnahmefällen keinen Vergütungsanspruch?

Pflicht-, Schnupper-, ausbildungsbegleitende Praktika oder eine Einstiegsqualifizierung fallen zwar nicht unter die Mindestlohnpflicht, können jedoch trotzdem vergütet werden. Entscheidend ist hier der Praktikumsvertrag und was die beiden beteiligten Parteien darin vereinbart haben. So muss der Betrieb zwar keinen Mindestlohn bezahlen, kann aber dennoch für eine angemessene Vergütung während der Praktikumszeit sorgen. Bis zu 1000 Euro im Monat sind hier keine Seltenheit und locken vor allem gute Bewerber an.




Welche weiteren Unterstützungsleistungen kann das Unternehmen leisten, die nicht unter das Mindestlohngesetz fallen?

Neben der allgemeinen Praktikumsvergütung kann das Unternehmen auch weitere finanzielle Unterstützungszahlungen leisten. Denkbar ist hier beispielsweise ein Zuschuss zu den Fahrtkosten, Verpflegung oder die (teilweise) Übernahme der Wohnkosten. Diese zusätzlichen Leistungen sollten im Praktikumsvertrag schriftlich fixiert werden.


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