Vorbereitung Kündigung Schutz

Stellenabbau und Kündigung – Tipps für Arbeitnehmer

Die Zeiten werden unabwägbarer und unterliegen stetigen, immer schneller aufeinanderfolgenden Wandlungen. Gerade der erneute Shutdown aufgrund der Corona-Pandemie befördert den Stellenabbau von Arbeitnehmern unter anderem durch Kündigungen. Hierbei sind Angestellte von kleinen und mittelständischen Betrieben ebenso betroffen wie Arbeitnehmer bei Großkonzernen wie zum Beispiel Continental oder Lufthansa.

Ihnen als Arbeitnehmer stehen einige Möglichkeiten zur Verfügung, um möglichst gut gerüstet in die kommende schwere Zeit zu gehen. Denn auf Stellenabbau und Kündigungen kann man sich vorbereiten, um beim Eintreffen solcher Fälle das bestmögliche Ergebnis heraus zu holen. Im Folgenden also Tipps für weitsichtige und vorbereitete Arbeitnehmer.



Tipp 1: Abschluss einer Rechtsschutzversicherung

08.12.2020

Einer der wichtigsten Schritte für die Vorbereitung auf eine stürmische Zeit im Berufsleben ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, welche auch das Feld des Arbeitsrechts abdeckt. Falls sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, vergewissern Sie sich, dass diese auch bei arbeitsrechtlichen Fällen greift. Falls nicht, bessern Sie hier entsprechend nach.

Wer um seine Rechte und Möglichkeiten kämpft, der benötigt finanzielle Mittel. Wer stets auf diese achten muss, der plagt sich unnötig mit einem Hemmschuh und muss eventuell selbst tief in die Tasche greifen.

Durch eine Rechtsschutzversicherung können Sie sich zumindest dieses Problemfeldes bequem entledigen. Dadurch bleibt der Kopf frei für die wesentlichen Probleme. Gerade mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken können Sie ohne finanzielle Sorgen den Kampf um Ihr Recht aufnehmen und das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielen.




Tipp 2: Versetzungen an ungünstige Stellen vermeiden

08.12.2020

Nicht selten planen Arbeitgeber bereits lange im Vorfeld einen Stellenabbau. Teils werden hierfür eigene Abteilungen geschaffen, welche den Zweck einer späteren vereinfachten Sozialauswahl erfüllen.

Zudem gibt es in nahezu jedem Unternehmen Stellen, welche entbehrlicher sind als andere oder solche, die bereits überrepräsentativ besetzt sind. Eine Versetzung an eine solche Stelle sollte daher möglichst vermieden werden.

Diese Versetzungen gehen häufig mit Änderungen der Arbeitsverträge einher. Daher sollten Sie Änderungen des Arbeitsvertrages stets mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht besprechen, bevor Sie darunter Ihre Unterschrift setzen.




Tipp 3: Zusammentragen von Informationen

08.12.2020

Wissen ist Macht. Tragen Sie daher Informationen von Kollegen aus anderen Abteilungen und dem Betriebsrat zusammen. Nicht selten kündigt sich ein größerer Stellenabbau bereits im Vorfeld durch verschiedene Anzeichen an. Desto mehr Sie über die Situation wissen, desto zielgerichteter können Sie sich auf das kommende Vorbereiten. Diese Informationen können in einem eventuell folgenden Rechtsstreit entscheidend für den Ausgang sein.




Tipp 4: Handlungsoptionen im Vorfeld prüfen

08.12.2020

Häufig versuchen Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer bereits durch Aufhebungsverträge oder im Rahmen einer Sozialplanabfindung aus dem Unternehmen zu entfernen. Es bieten sich hier regelmäßig verschiedene Handlungsmöglichkeiten, grob im Sinne von: annehmen, ablehnen oder nachverhandeln an.

Auch kann eine solche Situation als Chance für eine eventuell ohnehin angestrebte Um- oder Weiterbildung genutzt werden, die man durch den Arbeitgeber fördern lässt.

Wer sich bereits frühzeitig Gedanken über seine Optionen macht, der wird nicht von der Situation überrollt, sondern kann seine Karten treffsicher ausspielen. Lassen Sie sich hierbei von einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen und verbessern Sie dadurch ihre Möglichkeiten.




Tipp 5: Leistung am Arbeitsplatz

08.12.2020

Arbeitgeber, die Arbeitsplätze abbauen, werden regelmäßig versuchen, Leistungsträger hiervon zu verschonen. Im Gegenzug werden Sie jede Möglichkeit nutzen, um Personen, welche ihren Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht vollumfänglich gerecht werden, durch Personen- oder Verhaltensbedingte Kündigungen zu entfernen.

Achten Sie daher darauf, dass Sie ihren arbeitsvertraglichen Pflichten gerecht werden. Zeichnen Sie sich darüber hinaus noch mit einer positiven Leistungsbilanz aus, verbessert dies Ihre Aussichten auf den Erhalt des Arbeitsplatzes.




Tipp 6: Frühzeitige Bewerbungen

08.12.2020

Sollten sich die Gewitterwolken am Firmament bereits verdunkeln, kann es ratsam sein, bereits frühzeitig nach beruflichen Alternativen zu suchen. Ist erst einmal der Fall des großen Stellenabbaus eingetreten, werden im Nachgang die Zahlen der Bewerber auf die verfügbaren Stellen erheblich steigen. Wer sich bereits frühzeitig orientiert, hat daher die besseren Karten. Zudem können Sie dadurch das Spektrum ihrer Handlungsmöglichkeiten erheblich erweitern. Auch ergibt sich dadurch häufig die Möglichkeit, nach oben zu fallen und an der neuen Stelle besser dazustehen, als dies an der alten der Fall war.

Wer hierbei noch geschickt verhandelt, der kann sich den Stellenwechsel zusätzlich - beispielsweise durch eine lukrative Abfindung - vergolden lassen.




Tipp 7: Wie reagiere ich auf das Angebot eines Aufhebungsvertrages

08.12.2020

Nicht selten versuchen Arbeitgeber, einen Stellenabbau durch Aufhebungsverträge zu gestalten. Diese sollten Sie keinesfalls gedankenlos einfach unterschreiben. Es ist ratsam, sich zeitnah einen versierten Rechtsbeistand zu holen und den angebotenen Aufhebungsvertrag durch diesen prüfen zu lassen. Häufig lassen sich durch Nachverhandlungen lukrative Erfolge erzielen.

Rechtliche und steuerliche Beratung beim Aufhebungsvertrag


Tipp 8: Wie reagiere ich im Falle einer Kündigung

08.12.2020

Im Falle einer Kündigung beginnt die Uhr zu laufen. Viele Kündigungen sind unwirksam. Jedoch müssen Sie, wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen wollen, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Auch hier sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen und eine Kündigungsschutzklage prüfen. Häufig können im Rahmen der Kündigungsschutzklage die Kündigungen beseitigt oder durch einen Vergleich wesentliche Verbesserungen erzielt werden.




Fazit: Zusammenfassung unserer Tipps für Arbeitnehmer

08.12.2020
  • Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, welche auch das Arbeitsrecht abdeckt.
  • Vermeiden Sie Versetzungen an ungünstige Arbeitsstellen.
  • Sammeln Sie firmenintern so viele Informationen wie möglich.
  • Prüfen und erörtern Sie frühzeitig ihre Handlungsmöglichkeiten.
  • Achten Sie auf die Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten und zeichnen Sie sich durch Leistung aus.
  • Bewerben Sie sich frühzeitig auf alternative Arbeitsplätze, um ihre Möglichkeiten zu erweitern.
  • Unterschreiben Sie Aufhebungsverträge keinesfalls gedankenlos. Lassen Sie diese zuvor von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen und ggf. nachverhandeln.
  • Nehmen Sie im Falle einer Kündigung unverzüglich Kontakt zu einem Arbeitsrechtsanwalt auf und erörtern Sie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.



Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht in Eschborn bei Frankfurt am Main

08.12.2020

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