Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter kann Führerschein kosten

Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter kann Führerschein kosten

Wer betrunken auf den in Innenstädten weit verbreiteten E-Scootern fährt, ist in aller Regel zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Das entschied jüngst das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem viel beachteten Urteil. E-Scooter sind damit anderen Fahrzeugen wie Autos oder auch Fahrrädern gleichgestellt.

Sie sorgen für verstopfte Gehwege, verärgerte Fahrrad- und Autofahrer und waren in Paris bereits Gegenstand eines viel beachteten Bürgerbefragung: E-Scooter sorgen immer wieder für Ärger im Großstadtgetümmel. Beliebt sind die Scooter aber durchaus, wenn es nach einer durchzechten Nacht in der Stammkneipe oder Lieblingsbar nach Hause gehen soll. Doch Achtung: Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt am Main sind Bürger, die betrunken einen E-Scooter verwenden, in aller Regel zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet und verlieren ihre Fahrerlaubnis (Urt. v. 08.05.2023, Az. 1 Ss 276/22).

 

1,64 Promille auf dem E-Scooter

Im konkreten Fall hatte ein Mann nach einigen Gläsern Alkohol stattliche 1,64 Promille im Blut. Anstatt ein Taxi zu bestellen oder zu Fuß nach Hause zu gehen, entschied sich der spätere Angeklagte dafür, mit einem E-Scooter den Heimweg anzutreten. Die Polizei stoppte den Mann. Die betrunkene Fahrt brachte ihm vor dem Amtsgericht 30 Tagessätze à 20 Euro Strafe ein. Protest gab es dagegen nicht, denn klar ist: Der Trunkenheit im Verkehr macht sich schuldig, wer mit 1,1 Promille ein motorisiertes Fahrzeug benutzt (§ 316 StGB). Das gilt auch für E-Scooter. Bei Fahrrädern liegt die Grenze zur Strafbarkeit bei 1,6 Promille.

 

Entzug der Fahrerlaubnis durch Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Bei den 600 Euro Strafe blieb es für den trinkfesten Mann jedoch nicht. Grund dafür ist § 69, Entziehung der Fahrerlaubnis. Dort heißt es in Absatz 1:

„Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt […], so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist“.

Da eine solche Tat vorlag, stellte sich die entscheidende Frage: Ist der Angeklagte nun zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet?

 

Angeklagter „grundsätzlich zum Führen eines KFZ ungeeignet“

Das Amtsgericht sah das nicht so. Widerspruch gab es jedoch vom OLG. In § 69 Absatz 2 heißt es nämlich:

„Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen […] der Trunkenheit im Verkehr (§ 316), […] so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.“

Wie das OLG in seiner Pressemitteilung erklärte, gibt es Ausnahmen davon nur, „wenn sich die Tatumstände von denen eines Durchschnittsfalls deutlich abheben.“ Der Angeklagte habe jedoch eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt begangen und sich „damit grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.“

 

E-Scooter können genauso gefährlich wie Autos sein

Die Frankfurter Richter verwiesen auf die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr. Durch diese sind E-Scooter den gleichen Regeln unterworfen wie andere Kraftfahrzeuge, weshalb es unerheblich sei, ob der Angeklagte Auto oder eben E-Roller gefahren sei. Auch auf den Hinweis des Amtsgerichts, dass eine betrunkene Fahrt auf einem E-Scooter weniger gefährlich für andere Menschen als eine Trunkenheitsfahrt mit einem Auto sei, ließ sich das OLG nicht ein. Auch Unfälle mit E-Scootern könnten „ganz erhebliche, unter Umständen sogar tödliche Verletzungen“ verursachen. Durch den Entzug der Fahrerlaubnis werde nicht nur verhindert, dass der Täter auch in Zukunft betrunken Kraftfahrzeuge fahre, sondern auch der Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs erhöht.

Seine Fahrerlaubnis ist der Mann damit los. Für alle anderen, die gerne mal einen E-Roller nehmen, um nach der Kneipentour nach Hause zu kommen, sollte das Urteil eine deutliche Warnung sein.