Überstunden ab 2025 steuerfrei - aktueller Stand

Überstunden ab 2025 steuerfrei – aktueller Stand

Aktuell plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative, Überstundenzuschläge steuerfrei zu stellen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Arbeitnehmer finanziell zu entlasten und die Attraktivität von Mehrarbeit zu erhöhen. Doch wie ist hier eigentlich der Stand?

 

Aktuelle Regelung

Derzeit unterliegen Überstunden und deren Zuschläge der regulären Besteuerung sowie den Sozialabgaben. Ausnahmen bestehen für Zuschläge, die für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt werden. Diese können gemäß § 3b EStG steuerfrei sein. Beispielsweise sind Zuschläge für Sonntagsarbeit bis zu 50  % des Grundlohns steuerfrei, für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr bis zu 25  % und für Feiertagsarbeit bis zu 125  %.

 

Geplante Änderungen – noch kein Gesetzentwurf

Mit der neuen Regelung sollen ab 2025 auch Zuschläge für Überstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Mehrarbeit, die an Samstagen oder über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus geleistet wird. Ziel ist es, Arbeitnehmer für zusätzliche Arbeitsleistung besser zu entlohnen und gleichzeitig die Motivation zu erhöhen, Überstunden zu leisten.

Die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge befindet sich derzeit noch in der Planungsphase, ein Gesetzentwurf wurde noch nicht eingereicht.

 

Praktische Auswirkungen

Für Arbeitnehmer bedeutet diese Änderung:

  • Höheres Nettoeinkommen: Durch den Wegfall der Steuer- und Sozialabgaben auf Überstundenzuschläge bleibt mehr vom erarbeiteten Geld übrig.
  • Attraktivität von Überstunden: Zusätzliche Arbeit wird finanziell lohnender, was die Bereitschaft erhöhen könnte, Überstunden zu leisten.

Für Arbeitgeber ergeben sich folgende Aspekte:

  • Motivierte Mitarbeiter: Die Aussicht auf höhere Nettovergütungen könnte die Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit steigern.
  • Kosten-Nutzen-Abwägung: Unternehmen müssen prüfen, inwieweit die erhöhte Attraktivität von Überstunden zu höheren Personalkosten führt und wie dies mit betrieblichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden kann.

Die geplante Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen ab 2025 stellt eine bedeutende Änderung im deutschen Steuer- und Arbeitsrecht dar. Sie bietet sowohl Chancen für Arbeitnehmer in Form von höherem Nettoeinkommen als auch für Arbeitgeber durch potenziell motiviertere Mitarbeiter. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahme in der Praxis auswirken wird und welche konkreten Regelungen im Detail verabschiedet werden.