Fristlose Kündigung bei Vorlage gefälschter Impfbescheinigung ist möglich
Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat die Annahme vieler erstinstanzlicher Gerichte grundsätzlich bestätigt, dass die Vorlage einer gefälschten Impfbescheinigung den Arbeitgeber zur Kündigung eines Angestellten in bestimmten Fällen berechtigt. Jedoch sind Kündigungen bei diesen Fällen kein Selbstläufer und sollten sorgfältig geprüft werden. Wer seinen Impfpass fälscht und diesen seinem Arbeitgeber vorlegt, muss damit rechnen, von diesem