Abfindung – das müssen Sie zu Steuerlast und Fünftelregelung wissen

Fünftelregelung: So müssen Abfindungen versteuert werden

Häufig wird im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung durch den Arbeitgeber gezahlt. Zwar gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung, aber häufig wird diese gewährt, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder ein laufendes Klageverfahren durch Vergleich zu beenden.

Hierbei gilt es zu beachten, dass die Abfindung auch versteuert werden muss. Bei Arbeitnehmern kommt hierbei meist die sogenannte Fünftelregelung zum Tragen. Wir erklären in diesem Artikel für Sie die wichtigsten Punkte.

 

Abfindungen müssen versteuert werden

Der Nettolohn, den ein Arbeitnehmer aus seiner beruflichen Tätigkeit ausgezahlt bekommt, wurde zuvor bereits von seinem Arbeitgeber versteuert. Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn ist auf der Lohnabrechnung deutlich erkennbar und im Geldbeutel deutlich spürbar.

Bei Abfindung hingegen handelt es sich häufig um Bruttozahlungen, die noch vom Arbeitnehmer versteuert werden müssen. Dies gilt etwa, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde und dem Arbeitnehmer dafür eine Abfindung gezahlt wird. Hierbei kommt den Arbeitnehmern unter Umständen eine Steuervergünstigung durch die Fünftelregelung zu Gute.

 

Steuerlast ist Abhängig von der Höhe des Einkommens

Die Einkommenssteuerlast ist in Deutschland progressiv gestaltet und orientiert sich an die Höhe des Jahresverdienstes. Das heißt, desto höher das Jahreseinkommen, desto Höher ist der Steuersatz und damit die Steuerlast.

Wenn Sie nun eine hohe Abfindung erhalten, entsteht dementsprechend eine deutlich höherer Jahresverdienst als üblich. Denn auch eine Abfindung gehört zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Dadurch würden Sie in einen höheren Steuersatz rutschen und müssten deswegen deutlich mehr Steuern zahlen.

 

So profitieren Sie von der Fünftelregelung

Um eine solche unverhältnismäßige Benachteiligung der Arbeitnehmer zu vermeiden gibt es die Möglichkeit von der Fünftelregelung zu profitieren. Das funktioniert folgendermaßen:

Es wird so getan, als hätten Sie die Abfindung nicht mit einer Zahlung erhalten, sondern als wäre Ihnen der Betrag zu gleichen Teilen über fünf Jahre hinweg jährlich ausgezahlt worden. Eine Abfindung von 50.000 Euro würde daher nicht im ersten Jahr in voller Höhe berücksichtigt, sondern über fünf Jahre mit jeweils 10.000 Euro.

Dadurch wird verhindert, dass Sie in einen weitaus höheren Steuersatz aufsteigen. Die Steuerlast bleibt daher wesentlich geringer und Sie haben im Ergebnis mehr Netto vom Brutto der Abfindungszahlung.

 

So wird die Steuer mit der Fünftelregelung berechnet

Die Berechnung der Fünftelregelung klingt zunächst sehr kompliziert, ist aber anhand einer Schematischen Darstellung betrachtet etwas einfacher zu verstehen. Im Rahmen der Berechnung werden drei Werte errechnet.

Zunächst wird in einem ersten Schritt die Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn ohne die Abfindung berechnet (Wert 1). Im nächsten Schritt wird diesem Arbeitslohn 1/5 der Abfindung hinzugezählt und wiederum die Jahreslohnsteuer errechnet (Wert 2). Die Differenz aus Wert 2 und Wert 1 ergibt die Steuerlast für 1/5 der Abfindung (Wert 3). Um die Steuerlast für die gesamte Abfindung zu ermitteln muss dieser Wert 3 nun noch mit 5 multipliziert werden.

Zum besseren Verständnis eine Schematische Darstellung:

  1. Schritt: Steuer für Jahreseinkommen ohne Abfindung
  2. Schritt: Steuer für Jahreseinkommen mit 1/5 der Abfindung
  3. Schritt: Steuer aus Schritt 2 – Steuer aus Schritt 1 = Steuer für 1/5 der Abfindung
  4. Schritt: Ergebnis aus Schritt 3 x 5 = Steuer für die gesamte Abfindung

 

Die Fünftelregelung lohnt sich vor allem bei niedrigerem Einkommen

Desto höher das Jahreseinkommen, desto höher ist auch der progressive Steuersatz. Umgekehrt gilt natürlich, desto niedriger das Jahreseinkommen, desto niedriger der progressive Steuersatz. Wer also bereits ein hohes Jahreseinkommen erzielt, der muss ohnehin einen bereits höheren Steuersatz zahlen. Eine nicht zu hohe Abfindung wird in diesen Fällen kaum eine Auswirkung haben.

Wer hingegen aufgrund eines niedrigeren Jahreseinkommens in einem niedrigeren Steuersatz ist, der wird durch eine Abfindung schnell in einen wesentlich höheren Steuersatz aufsteigen. Gerade für diese Gruppe von Arbeitnehmern ist die Fünftelregelung daher sinnvoll.

Letztlich muss immer im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob die Anwendung der Fünftelregelung eine Steuererleichterung bringt oder nicht.

 

Unter diesen Voraussetzungen ist die Fünftelregelung anwendbar

Um von der Fünftelregelung profitieren zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese sind:

  • Zahlung der Abfindung als Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG als Ersatz für entgangene Einnahmen.
  • Die Abfindung muss im Wesentlichen als zusammenhängender Betrag ausgezahlt werden. Eine Abweichung ist nur geringfügig möglich, wenn die Abfindung über zwei Steuerjahre hinweg ausgezahlt wird. In diesem Fall muss ein Teilbetrag mindestens 10 % und der andere Teilbetrag mindestens 90 % der Gesamtabfindung betragen.
  • Die Einkünfte sind wegen der Abfindung zusammengeballt. Das ist der Fall, wenn die üblichen Jahreseinkünfte durch die Abfindung höher sind, als diese bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses wären.