Was bewirkt das neue Geschäftsgeheimnis Gesetz

Geschäftsgeheimnisgesetz: das bewirkt das neue Gesetz

Geschäftsgeheimnisse sind oftmals ein wichtiger wirtschaftlicher Wert im Unternehmen. Deshalb vwerden sie nun auch in Deutschland effizienter geschützt: Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) setzt seit dem Frühjahr 2019 die Richtlinie (EU) 2016/943 um.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen u.a. im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) strafrechtlich sanktioniert, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wurden auf das BGB gestützt.

Im GeschGehG wird nun das Geschäftsgeheimnis definiert, Rechtsfolgen bei Rechtsverletzungen (Schadensersatz, Unterlassung etc.) werden festgelegt. Wichtig dabei: Die Definition des Geschäftsgeheimnisses stellt nun auf objektive Kriterien ab.

Das sorgt für Klarheit in Bezug auf den Schutz von Geschäftsgeheimissen, sorgt aber auch für Handlungsbedarf: Wer sich auf den Schutz nach dem GeschGehG berufen will, muss darlegen, dass er Know-how durch nach außen hin erkennbare, (objektiv) angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt hat. Andernfalls wird der Schutz des GeschGehG verwehrt.

Für Unternehmen ist es deshalb wichtig, zeitnah individuelle Schutzkonzepte zu erarbeiten, abgestimmt auf konkrete Bedürfnisse, die sehr unterschiedlich ausfallen können: organisatorische Maßnahmen (Erfassung & Verwaltung etc.) können ebenso erforderlich sein wie technische (Zugriffsberechtigungen etc.) und rechtliche Maßnahmen (NDA etc.). Unternehmen, die bereits die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ernsthaft betrieben haben, können davon nun auch im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen profitieren.

Jetzt vorsorgen und die richtigen Maßnahmen treffen!