Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis – Rechtliche Anforderungen
Die Forschung und Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) schreitet mit großen Schritten voran. Auch am Arbeitsplatz kommt KI immer häufiger zum Einsatz. Sie unterstützt die Produktentwicklung oder vereinfacht und beschleunigt Arbeitsprozesse. Dies stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor immer neue Herausforderungen. Insbesondere Arbeitgeber müssen hierbei ein rechtliches Update vornehmen, um den durch die KI entstehenden rechtlichen Herausforderungen gerecht zu werden.
Mit diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz.
Inhaltsverzeichnis:
- Herausforderungen durch das Datenschutzrecht
- Arbeitsrechtliche Anforderungen
- Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers
- Besondere Pflichten für Arbeitgeber
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KI im Arbeitsrecht: Herausforderungen durch das Datenschutzrecht
Nach dem in Deutschland und der EU geltenden Datenschutzrecht gelten für Arbeitgeber strenge Vorgaben. So sind diese nicht nur dazu verpflichtet, die Zustimmung der Arbeitnehmer über die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen. Sie müssen auch das Prinzip der Datensparsamkeit und der Datenminimierung beachten.
Dieses steht jedoch schon dem Grundsatz nach in einem Spannungsverhältnis zum Einsatz von KI, weil diese auf das Sammeln von möglichst vielen Daten angewiesen ist, um sich auf Grundlage dieser Daten weiter entwickeln zu können.
Eine rechtliche Begrenzung gilt für Daten, die Rückschlüsse auf ethnische Herkunft, Rasse, politische Meinungen, Religion oder Weltanschauung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder Gesundheit zulassen. Diese dürfen grundsätzlich nicht erhoben und verarbeitet werden, es sei denn, ein Gesetz erlaubt dies ausdrücklich.
Arbeitsrechtliche Anforderungen bei Künstlicher Intelligenz
Die Arbeitgeber trifft im Rahmen des Arbeitsverhältnisses eine Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern. Aufgrund dessen sind sie dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern einen sicheren und fairen Arbeitsplatz zu gewähren. Darüber hinaus gilt für beide Seite die Beachtung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Sofern KI in Entscheidungsprozesse direkt eingebunden ist, muss daher sichergestellt werden, dass kein Arbeitnehmer durch eine von der KI getroffene Entscheidung ungerechtfertigt benachteiligt wird. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer beim Einsatz der KI nicht verletzt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz unter dem Einsatz von KI. Dies ist nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt.
Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers müssen gewahrt werden
Eine Schnittmenge zwischen arbeitsrechtlichen- und datenschutzrechtlichen Problemstellungen beim Einsatz von KI findet sich bei der Pflicht zur Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer. Denn desto mehr Daten gesammelt werden, desto größer ist die Gefahr, dass diese Daten missbraucht werden. Arbeitnehmer können daher von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass diese den Einsatz der KI insbesondere im Hinblick auf die Pflicht zur Datensparsamkeit und Datenminimierung genau überwachen.
Außerdem muss das Prinzip der Fairness und Diskriminierungsfreiheit beachtet werden. Das heißt, dass die KI keine Entscheidungen auf der Grundlage von diskriminierenden Faktoren wie ethnische Herkunft, Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung getroffen werden dürfen. Dies kann auch deswegen problematisch werden, weil bestimmte Algorithmen in der KI selbst diskriminierende Muster produzieren und reproduzieren kann. Arbeitgeber müssen daher die Programmierung von selbstlernender KI stetig im Auge behalten.
Zudem muss auch beim Einsatz von KI im Rahmen der Entscheidungsfindung gewährleistet werden, dass diese für Arbeitnehmer weiterhin transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Denn diese haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie bestimmte Entscheidungen zustande gekommen sind und welche Daten hierbei zur Entscheidungsfindung mit eingeflossen sind.
Besondere Pflichten für Arbeitgeber beim Einsatz von KI
Um den Prinzipien der Datensparsamkeit-, Datensicherheit- und Datenvermeidung gerecht zu werden, ist es in gewissen Teilen für Arbeitnehmer angezeigt, die gesammelten Daten zu anonymisieren bzw. mittels Pseudonymen die Zuordnung der jeweiligen Daten zu erschweren.
Neben der Beachtung der rechtlichen Grundsätze im Rahmen der Verwendung von KI müssen Arbeitgeber auch entsprechenden Dokumentationspflichten gerecht werden. Dadurch muss sichergestellt werden, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden und es zu keiner Benachteiligung von Arbeitnehmern gekommen ist.
Zudem sind bei der Einführung von KI-Systemen sowohl die Arbeitnehmer als auch, sofern vorhanden, der Betriebsrat mit einzubeziehen. Letzterem kommt mit einer gewissen Reichweite ein Mitbestimmungsrecht zu. So sind im mit dem im Jahr 2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz die Mitbestimmungsrechte in Sachen KI deutlich gestärkt worden. Deshalb muss der Betriebsrat bereits frühzeitig in die entsprechenden Prozesse mit einbezogen werden.