Quarantäne im Urlaub: Was passiert mit meinen Urlaubstagen?

Quarantäne im Urlaub: Was passiert mit meinen Urlaubstagen?

Viele Arbeitnehmer stehen durch Corona vor der Situation, während ihres Urlaubs vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt zu werden. Neben den zurzeit ohnehin geringeren Möglichkeiten, seinen Urlaub zum Beispiel durch Reisen oder größere Freizeitaktivitäten zu gestalten, stellt dies für viele Arbeitnehmer eine erhebliche zusätzliche Belastung dar. Betroffene stellen sich die Frage:

Muss mein Arbeitgeber mir den Urlaub nachgewähren, wenn ich während meiner Urlaubszeit in Quarantäne geschickt wurde?

Das Gesetz sieht eine Nachgewährung von Urlaub nur bei Krankheit vor bzw. wenn für Sie als Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht (vgl. § 9, 10 BUrlG). Sollten Sie daher aufgrund einer tatsächlichen (Corona-)Erkrankung betroffen sein, empfehlen wir Ihnen, sich für diesen Zeitraum krankschreiben zu lassen. In diesem Fall greifen die o. g. eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen und Ihr Urlaub muss nachgewährt werden.

In Bezug auf eine Quarantäne, die aufgrund von Vorsichtsmaßnahmen oder einer potenziellen Ansteckung oder einer Ansteckungsgefahr für andere durch das Gesundheitsamt angeordnet wird, besteht keine Rechtssicherheit.

Dem Wortlaut von § 9 BurlG nach greift dieser bei einer Quarantäne – ohne vorliegender Krankheit – nicht. Inwieweit die Quarantäne im Sinne des Gesetzes einen mit der Krankheit vergleichbaren Fall darstellen kann, ist gerichtlich noch nicht geklärt. Hierzu werden die Gerichte demnächst erste Urteile fällen. Bis endgültige Entscheidungen zu diesem Thema getroffen werden und eine Rechtssicherheit besteht, wird es jedoch noch einige Zeit dauern. Die letzte gerichtliche Instanz liegt in diesem Fall beim Europäischen Gerichtshof.

Urteile zum Urlaub im Arbeitsrecht während einer Quarantäne stehen noch aus

Weiterhin wird durch die Gerichte geklärt werden, ob sich eine etwaige zu erfolgende Nachgewährung nur auf den gesetzlich festgelegten Mindesturlaub oder auch auf zusätzlich zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelte Urlaubsansprüche anwenden lassen wird.

Juristisch muss ebenfalls geklärt werden, inwieweit Regelungen des Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags bei dieser Frage überhaupt eine Rolle spielen können, da vor dem Abschluss dieser Verträge die jetzt eingetretene Corona-Situation nicht zu erwarten war.

Für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Vertragsparteien handelt es sich hier um Themen, in denen es in der Praxis wichtig sein wird, miteinander eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten und Kompromisse zu finden, bevor das Arbeitsverhältnis unter einem langwierigen Rechtsstreit zu leiden hat. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie bei den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber unterstützen.

Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht