Rauchen und Arbeitsrecht - Rauchverbot am Arbeitsplatz

Rauchen am Arbeitsplatz: Rechte für Raucher und Nichtraucher

Spätestens seit 10. Juli 2007 wird es gesellschaftlich für Raucher immer schwieriger, dem Tabakkonsum im öffentlichen Raum nachzugehen. An diesem Tag trat das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft. Daneben regeln Gesetze auf Landesebene etwa auch das Rauchverbot in der Gastronomie. Doch wie sieht es mit den Rechten für Raucher am Arbeitsplatz aus?

An stressigen Arbeitstagen ist die Raucherpause für Nikotinkonsumenten sicherlich ein Lichtblick. Deshalb wollen wir uns einmal genauer mit dem Rauchen am Arbeitsplatz beschäftigen und uns mit den Rechten von Rauchern, aber auch denen von Nichtrauchern im Arbeitsverhältnis auseinandersetzen. Der Umgang damit ist jedoch nicht so eindeutig geregelt, wie manche meinen.




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Darf am Arbeitsplatz geraucht werden?

Bereits seit 2002 regelt § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Demnach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Arbeitnehmer vor Passivrauchen zu schützen. Ob hierbei ein generelles Rauchverbot oder ein Rauchverbot nur in bestimmten Bereichen verhängt wird, liegt beim Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber hat hierbei also ein sogenanntes Direktionsrecht und bestimmt grundlegend, ob, wann und wo geraucht werden darf. Die Grundrechte der nicht-rauchenden sowie der rauchenden Angestellten müssen dabei jedoch beachtet werden.

Das Grundrecht des Nichtrauchers ist der Schutz seiner Gesundheit vor dem gefährdenden Passivrauchen. Das Grundrecht des Rauchers ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit.


Verbindliche Raucherregeln im Betrieb: Wo können diese vereinbart werden?

Regelungen zum Rauchverbot am Arbeitsplatz sollten festgeschrieben werden, damit die Rahmenbedingungen für alle nachvollziehbar sind. Verbindliche Raucherregeln für den gesamten Betrieb können zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossen werden. Wurden Regelungen über das Rauchen am Arbeitsplatz in keiner Betriebsvereinbarung getroffen oder ist etwa kein Betriebsrat vorhanden, sollten Raucherregelungen dennoch schriftlich festgehalten werden. Das ist etwa im Arbeitsvertrag oder durch eine schriftliche Vereinbarung möglich.




Gibt es am Arbeitsplatz ein Recht auf Raucherplätze?

Das Verhängen eines absoluten Rauchverbots auf dem gesamten Betriebsgelände ist zwar dem Arbeitgeber grundsätzlich erlaubt, jedoch oftmals willkürlich und somit wieder nicht erlaubt. Hier entscheidet wie so oft der individuelle Umstand.

Gibt es eine Möglichkeit (z. B. Ecke am Betriebsgelände), in dem Raucher qualmen können, ohne dabei andere zu belästigen und mit der der Arbeitgeber nicht in drastische Unkosten gestürzt wird, wird es schwierig, ein generelles Verbot rechtmäßig durchzusetzen. Selbstverständlich muss hierbei auch auf den Brandschutz geachtet werden. Handelt es sich beim Betrieb um eine Tankstelle, ist ein generelles Rauchverbot durchaus möglich.


Gibt es ein Recht auf Raucherzonen im Freien?

Ein grundsätzliches Recht auf Raucherzonen gibt es nicht. Dennoch, wie oben bereits erwähnt, ist es strittig, ob ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Gelände rechtmäßig durchgesetzt werden kann. Dennoch sind Raucherzonen im Freien in den allermeisten Arbeitsstellen vorhanden und bei diesem strittigen Thema wohl auch ein Kompromiss, mit dem jede Partei leben kann.


Gibt es ein Recht auf Raucherräume?

Ein Recht auf Räume für Raucher im Innenraum gibt es nicht. Dennoch können Arbeitgeber Raucherräume einführen. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass andere Arbeitnehmer dadurch nicht beeinträchtigt werden. Es müssen also Räume sein, in denen sich Nichtraucher nicht aufhalten müssen (die Kaffeeküche oder der Kopierraum sind dafür nicht geeignet). Zudem sollte die Räumlichkeit so getrennt sein, dass kein Qualm oder Geruch in die Arbeitsräume dringt.


Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht

Gibt es ein Recht auf Raucherpausen während der Arbeitszeit?

Raucherpausen während der Arbeitszeit sind ein ständiges Streitthema zwischen Angestellten untereinander, aber auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Nichtraucher fühlen sich benachteiligt und dem Arbeitgeber kosten die Raucherpausen bares Geld. Etwa 4.600 Euro pro Mitarbeiter, wenn man US-Wissenschaftlern der Ohio State University glauben mag. Grund genug, um sich hierbei einmal die rechtliche Lage genauer anzusehen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Raucher haben keinen Anspruch auf zusätzliche Raucherpausen!

Pausen sind in § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Demnach stehen einem Arbeitnehmer 30 Minuten Pause nach sechs Stunden und 45 Minuten Pause nach neun Stunden Arbeit zu. Es gelten im Betrieb selbstverständlich die dort üblichen Pausenzeiten, die etwa im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt wurden, solange diese nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Ob die rauchenden Angestellten zusätzliche Raucherpausen durchführen dürfen, liegt wieder in der Gunst des Arbeitgebers. Sind Raucherpausen erlaubt, zählen diese jedoch nicht zur Arbeitszeit, sondern zur Freizeit. Arbeitgeber können somit ein Ausstempeln sowie ein Nacharbeiten der dadurch verloren gegangenen Arbeitszeit verlangen.




Verstoß gegen das Rauchverbot: Ist eine Kündigung wirksam?

Hält sich ein Arbeitnehmer nicht an Rauchverbote am Arbeitsplatz, drohen oftmals Konsequenzen, was bis zur Kündigung führen kann. Bei einem einmaligen Verstoß gegen das Rauchverbot ist in den meisten Fällen jedoch noch keine Kündigung rechtmäßig. Die Chancen für den Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage stehen hierbei gut.

Rauchen am Arbeitsplatz: Abmahnung und Kündigung

In der Regel muss der Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Rauchverbot erst einmal abmahnen. Folgt auf Abmahnungen keine Verhaltensänderung, kann das eine verhaltensbedingte Kündigung oder in besonderen Fällen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an.




Haben Sie weitere Fragen zum Thema Rauchen am Arbeitsplatz?

Man sieht, dass das Rauchen am Arbeitsplatz rechtlich nicht eindeutig geregelt ist. Meistens entscheidet der Einzelfall. Wenn Sie weitere oder individuelle Fragen zum Rauchverbot am Arbeitsplatz als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber haben, beraten wir Sie gerne umfangreich. Auch bei einer Kündigung wegen einem Verstoß gegen das Rauchverbot stehen wir an Ihrer Seite.


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