Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag - die 5 wichtigsten Antworten!

Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag – die 5 wichtigsten Antworten!

Aufhebungsverträge sind im Jahre 2021 ein gängiges Mittel, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Hierbei einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf die jeweiligen Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsvertrages. Dies umgeht häufig lästige Rechtsstreitigkeiten oder gerichtliche Verfahren über Kündigung, Kündigungsfristen oder die zu zahlende Abfindung. Beide Parteien erklären sich mit den Konditionen einverstanden, die das Arbeitsverhältnis beenden.

Immer öfter wird eine Sprinterklausel als Teil des Aufhebungsvertrages vereinbart. Die Sprinterklausel ermöglicht dem Arbeitnehmer einen schnelleren und flexibleren Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber und kann zu einer erhöhten Abfindung führen. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen die fünf wichtigsten Fragen zur Sprinterklausel beantworten!



Sie haben individuelle Fragen zur Sprinterklausel?


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Was ist eine Turboklausel in Aufhebungsverträgen?

Der Aufhebungsvertrag regelt, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Konditionen Sie als Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen sollen. Er bestimmt die Aufhebung des Arbeitsvertrags und der Beschäftigung und beendet das Arbeitsverhältnis. Mit einer Turboklausel wird dieser Zeitpunkt flexibler ausgestaltet. Durch die Sprinterklausel haben Sie die Möglichkeit zu bestimmen, wann Sie Ihren Betrieb verlassen möchten. Das bedeutet, dass Sie auch vor dem vereinbarten Datum aus dem Unternehmen ausscheiden können.





Welche Vorteile bringt die Sprinterklausel?

Für Sie als Arbeitnehmer bringt der Abschluss einer Sprinterklausel in Aufhebungsverträgen drei wesentliche Vorteile mit:

  1. Sie können den Zeitpunkt für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Unternehmen an Ihre persönliche Situation anpassen. Es besteht keine gesetzliche Kündigungsfrist mehr. Somit gibt es auch keine Sperrzeit für ein neues Arbeitsverhältnis. Sie können sogar direkt eine neue Stelle antreten. Das wäre bei einer vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit ohne Turboklausel nicht möglich.
  2. In der Klausel wird eine sogenannte Sprinterprämie festgelegt. Diese gibt Ihnen eine höhere Abfindung, wenn Sie das Unternehmen noch vor dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt verlassen.
  3. Die Sprinterklausel kann genutzt werden, um eine fristlose Kündigung durch Arbeitgeber abzuwenden. Eine einvernehmliche Regelung erspart beiden Parteien mögliche Rechtsstreitigkeiten, bevor es zu einer wirksamen Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt. Ihr Arbeitnehmer kann auf eine fristlose Kündigung verzichten, Sie auf die Kündigungsschutzklage als Reaktion.

Ihr Arbeitgeber hat den Vorteil, dass er bei einem früheren Ausscheiden die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung spart.





Was sind die Nachteile und Risiken einer Turboklausel für Arbeitnehmer?

Bei der Sprinterklausel handelt es sich oftmals um ein Angebot des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer erhalten Sie, selbst wenn Sie zunächst keine neue Stelle finden und die Sprinterklausel nicht greift, immer die ursprünglich vorgesehene Abfindung. Ebenso können Sie das Unternehmen ausdrücklich auch erst zum im Aufhebungsvertrag genannten Zeitpunkt verlassen. Zwar bleibt dann die Sprinterprämie aus, es entstehen aber auf den ersten Blick keine Nachteile für Sie.

Sie sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass Sie von der Turboklausel erst dann Gebrauch machen, wenn Sie Ihre neue Stelle auch wirklich antreten können. Wenn Sie die Stelle doch nicht antreten können, Ihre Sprinterprämie aber bereits erhalten haben, gibt es kein Zurück mehr. In Summe könnte dies durchaus auch zu finanziellen Nachteilen führen. Zum Beispiel dann, wenn Sie zwar Ihre Prämie erhalten haben, aber Ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst haben, das noch über mehrere Monate bestanden hätte. In diesem Falle könnten Ihnen mehrere voll ausgezahlte Gehälter entgehen. Hier ist es wichtig, sich mögliche Ausgänge vorab vorzurechnen.

Als Arbeitnehmer müssen Sie außerdem wichtige Formalitäten bei der Sprinterklausel beachten. Wenn Sie das nicht tun, riskieren Sie eine unwirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schlimmstenfalls kann Ihr Arbeitgeber Ihnen dann doch fristlos kündigen, womit eine Abfindung ausbleiben würde.

Achten Sie bei Gebrauch der Turboklausel auf diese zwei Punkte:

  • In der Regel ist eine Frist festgelegt, die für den Gebrauch der Klausel gilt. Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber meist einige Tage vor Antritt einer neuen Stelle Bescheid geben.
  • Als Arbeitnehmer müssen Sie dem Arbeitgeber ein persönlich unterzeichnetes Schreiben zukommen lassen, in dem Sie den Einsatz der Klausel schriftlich mitteilen. Eine mündliche Erklärung reicht nicht aus. Das Arbeitsverhältnis würde anderweitig als nicht wirksam beendet gelten.

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Welche Höhe hat die Abfindung bei einer Sprinterklausel?

Wie hoch die Abfindungssumme bei einer Turboklausel genau ist, hängt vom jeweiligen Aufhebungsvertrag ab. Hier gibt es von Fall zu Fall durchaus Unterschiede. Ihr Verhandlungsgeschick oder das eines beauftragten Rechtsanwalts können dabei eine erhebliche Rolle spielen.

Die meisten Vergütungen bei einer Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag sind wie folgt aufgeteilt:

  • In jedem Aufhebungsvertrag gibt es einen bestimmten für den Arbeitnehmer festgelegten Abfindungsbetrag, der als Grundbetrag bezeichnet wird. Auch wenn der Arbeitnehmer den Betrieb nicht mit Hilfe der Srinterklausel vorzeitig verlässt, besteht ein Anspruch auf dessen Auszahlung.
  • Hinzu kommt die Sprinterprämie. In den meisten Fällen erhält der Arbeitnehmer für jeden Monat, den er früher als geplant aus dem Betrieb ausscheidet, einen festen Betrag zusätzlicher Abfindung. Der Arbeitnehmer sollte hierbei ein volles Monatsgehalt als Richtwert nehmen. Der Arbeitgeber wird versuchen, diesen Betrag runter zu handeln. Sie sollten also erwarten, dass Sie zwei Gehälter als Vergütung für zwei Monate erhalten, die Sie früher kündigen.

Bei der Ausarbeitung einer Turboklausel und der darin formulierten Abfindung sollten Sie daher unbedingt einen Anwalt einer fachkundigen Kanzlei hinzuziehen. Insbesondere dann, wenn abzusehen ist, dass Ihr Arbeitgeber sich nicht auf Ihre Konditionen einlassen wird. Es kommt bei der individuellen Vereinbarung vor allem auf Verhandlungsgeschick an. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht maximiert Ihre Chancen und kann für Sie bares Geld bringen.




Hat die Sprinterklausel Auswirkungen auf mein Arbeitslosengeld?

Diese Frage stellt sich dann, wenn der Arbeitnehmer seine Sprinterklausel in Anspruch genommen hat, aber seine neue Stelle nicht oder nicht direkt antreten kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall. wenn der neue Arbeitgeber Ihnen nur lose versprochen hat, dass Sie direkt einsteigen können, dies aber so nicht zustande kommt. Die Sprinterklausel lässt sich in diesem Fall nicht wieder rückgängig machen. Ihre Auswirkungen gelten dann unwiderruflich.

Die Agentur für Arbeit kann in diesen Fällen ein Ruhen des Arbeitslosengelds veranlassen. Bei bis zu 60% der Abfindungszahlungen durch Ihren Arbeitgeber findet eine Anrechnung an die Leistungen der Agentur statt. Dieses Geld erhalten Sie am Ende also nicht, vielmehr wird das Arbeitslosengeld um diesen Betrag gekürzt. Insbesondere kann dies passieren, wenn durch den Aufhebungsvertrag und die enthaltene Turboklausel die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist umgangen wurde.




Unser Fazit zur Sprinterklausel

Eine Sprinterklausel im Arbeitsvertrag bringt diverse Vorteile mit, unter anderem die Möglichkeit, einen neuen Job schneller anzunehmen und eine höhere Abfindung zu erhalten. Sie birgt aber auch Fallstricke, wenn Sie unbedacht von ihrer Ausübung Gebrauch machen und Formalitäten nicht einhalten. Eine vorzeitige Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses unter der Inanspruchnahme der Sprinterklausel muss also mit Bedacht und vor allem korrekt erfolgen. Hierzu würden wir Ihnen empfehlen, einen versierten Anwalt im Arbeitsrecht zu beauftragen, der den Prozess begleitet. Von der Ausgestaltung und dem Vereinbaren der Klausel beim Beenden Ihres Arbeitsverhältnisses bis hin zur fristgerechten und formal korrekten Nutzung der Turboklausel - wir stehen mit Rat und Tat an Ihrer Seite!



Unsere Anwälte beraten Sie umfassend zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Zudem vertreten wir Ihre Rechte gegenüber der gegnerischen Partei und zur Not auch vor allen Arbeitsgerichten. Gerne beraten wir Sie ausführlich und individuell zum Themenschwerpunkt Aufhebungsvertrag und Sprinterklausel, prüfen sämtliche Klauseln und handeln für Sie auch eine lukrative Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber aus.


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