Unfall mit einem Leasingfahrzeug: Das müssen Sie wissen

Unfall mit einem Leasingfahrzeug: Das müssen Sie wissen

Über 40 % der Fahrzeuge in Deutschland werden auf Grundlage eines Leasingvertrages genutzt. Diese Vertragsform hat verschiedene Vor- und Nachteile und stellt häufig eine attraktive Alternative zur Finanzierung bei einer Bank dar. Insbesondere für Unternehmen ist dies attraktiv, da die Leasingraten als Betriebsausgaben bei der Steuer mitberücksichtigt werden können. Doch was geschieht, wenn es zu einem Unfall mit dem geleasten Fahrzeug kommt? Kompliziert wird es insbesondere, wenn das Fahrzeug gar einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet. Wir klären im folgenden Artikel für Sie die wichtigsten Fragen.




Sie brauchen Hilfe bei Ihrer Unfallregulierung? Wir beraten Sie ausführlich und individuell!

06173 - 318 170

info@haas-eschborn.de

Rudolf-Diesel-Str. 5, 65760 Eschborn bei Frankfurt

Zum Kontaktformular


1. Was ist ein Leasingvertrag

24.04.2022

Ein Leasingvertrag ist ähnlich wie eine Miete. Man zahlt eine bestimmte monatliche Rate und hat dafür das Recht, das geleaste Fahrzeug für einen vereinbarten Zeitraum zu nutzen. Jedoch wird man für diesen Zeitraum nicht der wirkliche Eigentümer des Fahrzeugs. Das Eigentum bleibt während der Vertragslaufzeit beim Leasinggeber. Gerade aus diesem Umstand ergeben sich einige Besonderheiten. Da der Leasingnehmer alle Kosten des Fahrzeuges trägt und dieses allein nutzt, ist er auch der Halter des Fahrzeugs. Dies ist insbesondere mit Blick auf die sogenannte Halterhaftung der §§ 7 und 17 StVG von Bedeutung.

Die Höhe der Rate ist insbesondere abhängig von dem Wert des Fahrzeugs, der geplanten Kilometerleistung und der Vertragslaufzeit. Am Ende der vereinbarten Nutzungszeit wird das Fahrzeug wieder an den Leasinggeber zurückgegeben oder zum Restwert erworben. Anders als bei der Miete trägt der Leasingnehmer alle Rechte, Pflichten und Risiken an dem Leasingobjekt. Bei der Miete verbleiben die Pflichten und Risiken beim Vermieter.

Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen dem sogenannten Kilometerleasing und dem Restwertleasing. Beim Kilometerleasing wird eine bestimmte Kilometerleistung vereinbart. Die Höhe der Rate hängt wesentlich von der geplanten Kilometerleistung ab. War am Ende der Laufzeit die Kilometerleistung höher als vereinbart, wird eine Nachzahlung fällig, war diese niedriger, wird in der Regel ein entsprechender Betrag zurückgezahlt. Beim Restwertleasing wird zu Beginn der Restwert des Fahrzeugs am Ende der Leasingzeit geschätzt und dieser Wert als Grundlage für die Leasingraten angesetzt. Auch hier wird am Ende eine eventuelle Differenz ausgeglichen.





2. Was muss ich nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug tun?

24.04.2022

Ein Unfall ist schnell passiert und bringt regelmäßig viele Probleme mit sich. Doch was ist zu tun, wenn Sie in einem Leasingwagen sitzen? Immerhin sind Sie nicht der Eigentümer des Fahrzeuges. Dieser Umstand führt schnell zu noch mehr Fragen und Unsicherheiten.

Das Wichtigste ist zunächst, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle abzusichern. Als Nächstes sollten Sie in jedem Falle die Polizei hinzuziehen. Im Anschluss sollten Sie den Unfall unverzüglich sowohl dem Leasinggeber als auch der Kfz-Versicherung melden. Zudem sollten Sie auch die gegnerische Kfz-Versicherung über den Unfall informieren.

Von zentraler Bedeutung ist die Klärung der Schuldfrage. Sofern den Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall trifft, muss dieser dem Leasinggeber den Schadensersatz an dem Fahrzeug erstatten. Soweit Sie im Leasingvertrag zur Instandsetzung des Fahrzeugs verpflichtet sind, können Sie sich die dafür notwendigen Kosten vom Leasinggeber ersetzen lassen.

Handelt es sich um eine beidseitige Schuld am Unfall, haften Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner für den eingetretenen Schaden gegenüber dem Leasinggeber. Haben Sie den Unfall allein verschuldet, sind sie sowohl gegenüber dem Unfallgegner als auch gegenüber dem Leasinggeber schadensersatzpflichtig. Sie müssen also für die Reparatur und eine eventuell eintretende Wertminderung am Leasingfahrzeug zahlen.

Zudem ist es ratsam, einen Anwalt zur Wahrung ihrer Rechtspositionen zu beauftragen. Dieser übernimmt für Sie die Abwicklung der Schadensregulierung und wird für Sie hierbei das bestmögliche Ergebnis erzielen.





3. Was geschieht, wenn das Leasingfahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden hat?

24.04.2022

Erleidet das Leasingfahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden, besteht für beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann je nach den Regelungen im Vertrag schon dann bestehen, wenn die Reparaturkosten mehr als 60 % des Wiederbeschaffungswertes betragen. Jedoch muss auch in diesem Fall der eintretende Schaden voll ausgeglichen werden. Wird von diesem Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch gemacht, müssen die Leasingraten bis zum Ende der Laufzeit entsprechend weitergezahlt werden.

Der Leasinggeber kann in jedem Fall den vollen finanziellen Ausgleich für das beschädigte Fahrzeug verlangen. Problematisch hierbei ist, dass auch eine Vollkaskoversicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert und somit nicht den kompletten Wert abdeckt. Regelmäßig verbleibt eine finanzielle Lücke, welche Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Abhilfe für solche Fälle schafft einzig eine sogenannte GAP-Versicherung, welche Sie aus diesem Grunde regelmäßig beim Leasen eines Fahrzeugs abschließen sollten.

Gerade in solch komplexen Fällen besteht schnell ein hohes finanzielles Risiko. Eine anwaltliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist daher empfehlenswert.




4. Was ist bei der Reparatur eines Leasingfahrzeuges zu beachten?

24.04.2022

In den meisten Leasingverträgen ist eine Werkstattbindung vorgesehen. Regelmäßig wird der Leasinggeber eine entsprechende Vertragswerkstatt vorschreiben. Eine freie Werkstatt oder eine Selbstvornahme der Reparatur scheiden damit aus.

Waren Sie an dem Unfall nicht schuld, erhalten Sie die Kosten der Reparatur erstattet. Im Falle einer Teilschuld oder vollen Schuld, können Sie den Schaden Ihrer Vollkaskoversicherung melden.

Auch bei längeren Reparaturzeiten sind sie weiterhin verpflichtet, die entsprechenden Leasingraten zu bezahlen.




5. Wie wirkt sich die Unfallbedingte Wertminderung auf das Leasingverhältnis aus?

24.04.2022

Durch einen Unfall verliert das Fahrzeug an Wert. Es gilt ab diesem Zeitpunkt als Unfallfahrzeug und kann daher nur noch zu geringeren Beträgen verkauft werden. Daher wird der Leasinggeber beim Weiterverkauf des Fahrzeugs entsprechende finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Er kann daher am Ende der Leasingzeit von Ihnen verlangen, diesen finanziellen Nachteil auszugleichen.


Jetzt Kontakt zur Kanzlei Haas und Kollegen aufnehmen:


06173 - 318 170

info@haas-eschborn.de

Rudolf-Diesel-Str. 5, 65760 Eschborn bei Frankfurt

Zum Kontaktformular

Anwälte und Fachanwälte in Eschborn bei Frankfurt