Kategorie: Neuigkeiten

Dienstliche SMS müssen in der Freizeit nicht gelesen werden

Dienstliche SMS müssen in der Freizeit nicht gelesen werden

Wer einen wichtigen Job hat, muss eigentlich immer erreichbar sein. Oder doch nicht? Das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein hat nun entschieden, dass ein Arbeitnehmer keine dienstlichen SMS in der Freizeit lesen muss. Das Recht auf Nichterreichbarkeit diene auch dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer, so die zuständigen Richter. Viele Arbeitstätige werden es kennen: Auch in der

Rundbrief für Mandanten der Kanzlei Haas und Kollegen

Mandantenbrief Februar 2023

Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im Februar 2023 Für alle Steuerpflichtigen: Zum Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Für alle Steuerpflichtigen: Ein Taxi

Gefälschter Impfpass ist wichtiger Kündigungsgrund!

Gefälschter Impfpass ist wichtiger Kündigungsgrund!

Ein gefälschter Impfpass kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf unterstreicht dies nachdrücklich (3 Sa 374/22). Der Urteilsspruch ist von grundsätzlicher Bedeutung und dürfte großen Einfluss auf die zukünftige Rechtsprechung nehmen. Ob die Kündigung in den konkreten Fällen wirksam ist, hängt dennoch vom Einzelfall ab. Wenn Arbeitnehmer ihren Impfpass fälschen und

EuGH: Leiharbeitern steht Ausgleich zu!

EuGH: Leiharbeitern steht Ausgleich zu!

Erhält ein Leiharbeiter gemäß Tarifvertrag weniger Geld als direkt in der Firma angestellte Kollegen, muss der Arbeitgeber diesem einen Ausgleich gewähren. So entschied es der Europäische Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil im Dezember 2022. Damit stärkt der EuGH die Rechte von Leiharbeitern. Gleichzeitig könnte das Urteil Folgen für Tarifverträge haben. Während die Stammbelegschaft von Betrieben

Gesundheitliche Probleme nach Corona-Impfung sind kein Arbeitsunfall

Gesundheitliche Probleme nach Corona-Impfung sind kein Arbeitsunfall

Gesundheitliche Probleme nach einer COVID-19-Impfung werden im Regelfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Das entschied das Sozialgericht in Konstanz in einem Urteil vom 9.Dezember 2022 (S 1 U 1276/22). Eine Sozialarbeiterin hatte nach der Impfung mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und machte das aufgrund von E-Mails des Arbeitgebers, in denen dieser auf die Impfung gegen das

Rundbrief für Mandanten der Kanzlei Haas und Kollegen

Mandantenbrief Januar 2023

Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im Januar 2023 Für alle Steuerpflichtigen: Zur Dispositionsbefugnis des zuerst Bedachten bei der Kettenschenkung Für alle Steuerpflichtigen: Zur Fortgeltung eines Vorbehaltsnießbrauchs

Kategorien



Kanzlei Haas und Kollegen
Rechtsanwälte & Steuerberater

Rudolf-Diesel-Str. 5
D - 65760 Eschborn

06173 - 318 170

info@haas-eschborn.de

Zum Kontaktformular

Jetzt Kontakt zur Kanzlei Haas und Kollegen GmbH aufnehmen:

Jetzt anrufen