
Elterngeld: Anspruch, Höhe, Beantragung, Steuern
Für viele Familien ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf elementar und ein gewichtiger Punkt im Rahmen der Familienplanung. Insbesondere weil häufig beide Elternteile berufstätig sind, um das nötige Einkommen zu erzielen. Gleichzeitig besteht jedoch auch die Sehnsucht danach, mit dem neugeborenen Nachwuchs möglichst viel Zeit zu verbringen, um eine starke Bindung aufzubauen. Diese Möglichkeit wird durch die Elternzeit eröffnet. Um die dadurch eintretenden finanziellen Nachteile möglichst gering zu halten, schafft das Elterngeld einen finanziellen Ausgleich.
Die wichtigsten Antworten zum Thema Elterngeld finden Sie in diesem Beitrag. Benötigen Sie eine individuelle Beratung oder eine Unterstützung von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir stehen an Ihrer Seite!
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist das Elterngeld?
- Wer hat einen Anspruch auf Elterngeld?
- Wie hoch ist das Elterngeld?
- Wann muss Elterngeld beantragt werden?
- Muss Elterngeld versteuert werden?
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Was ist das Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, welche den finanziellen Nachteil, der Eltern durch die Betreuung und Erziehung ihres Nachwuchses entsteht, abmildern soll. Denn um für den Nachwuchs zu sorgen, arbeiten viele Eltern nach der Geburt eines Kindes weniger, was sich auch auf das Einkommen auswirkt. Das Elterngeld kann grundsätzlich vom Zeitpunkt der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats in Anspruch genommen werden.
Es gibt das Elterngeld in den Variationen Basiselterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus. Diese können auch miteinander kombiniert werden.
Das Basiselterngeld steht den Eltern gemeinsam für eine Zeit von insgesamt 14 Monaten zu. Die jeweiligen Monate können nahezu beliebig untereinander aufgeteilt werden. Je Elternteil können mindestens zwei und höchstens 12 Monate in Anspruch genommen werden. Sofern also nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch nimmt, wird der Anspruch auf 12 Monate begrenzt. Alleinerziehende können die gesamten 14 Monate in Anspruch nehmen.
Das Elterngeld-Plus können Eltern anstatt des Basiselterngeldes beanspruchen. Dadurch wird die Anspruchszeit gegenüber dem Basiselterngeld. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten des Elterngeld-Plus. Sofern die Eltern nicht berufstätig sind, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Arbeiten die Eltern während des Elterngeldbezuges in Teilzeit, ist die Höhe des Elterngeld-Plus abhängig von ihrem Einkommen. Es kann dann genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld während der Teilzeitarbeit.
Zudem können jeweils bis zu vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate als Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen werden, wenn die Eltern in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden je Woche arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beansprucht werden. Die Regelung gilt auch für getrenntlebende Eltern. Alleinerziehende können den gesamten Partnerschaftsbonus beanspruchen.
In einigen Bundesländern gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, ein sogenanntes Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. Dieses kann im Anschluss an das Elterngeld vom 15. Bis zum 36. Lebensmonat des Kindes genutzt werden.
Wer hat einen Anspruch auf Elterngeld?
Einen Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Auch Eltern die getrennt leben haben einen Anspruch auf Elterngeld.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt entscheidend davon ab, wie hoch das Einkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt war sowie ob und wie weit dieses danach wegfällt. Lag ein Einkommen von mehr als 1240 Euro netto vor, so erhält dieser Elternteil 65 % des Einkommens. Lag hingegen ein niedriges Einkommen vor, erhält der Elternteil bis zu 100 Prozent. Der entsprechende Prozentsatz steigt stufenweise, je geringer das Nettoeinkommen vor der Geburt ausfiel.
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Das Elterngeld Plus beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.
Der Elterngeldbezug kann durch verschiedene online verfügbare Elterngeld-Rechner geplant werden.
Wann muss Elterngeld beantragt werden?
Das Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Hierbei sollten sie sich jedoch nicht zu viel Zeit lassen. Denn das Elterngeld wird nur bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt. Wer also den Antrag zu spät stellt, der verliert unter Umständen einen Teil seiner Anspruchszeit.
Muss Elterngeld versteuert werden?
Das Elterngeld selbst wird nicht besteuert. Es unterliegt jedoch einem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, es wird bei der Jahressteuerabrechnung zur Ermittlung ihres Steuersatzes herangezogen. Deswegen muss das Elterngeld bei der Steuererklärung auch angegeben werden. Dadurch kann es geschehen, dass sie in eine höhere Steuerklasse eingeordnet werden. Auf das übrige Einkommen müssen sie dann die Steuern mit dem erhöhten Steuersatz zahlen.
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