Inflationsausgleichsprämie: Bedingungen und Frist

Inflationsausgleichsprämie läuft aus: Letzte Chance bis Ende 2024

Die Inflationsausgleichsprämie bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Beschäftigten mit einer steuer- und sozialabgabenfreien Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Belastungen durch die gestiegene Inflation abzufedern.

Diese Regelung gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2024. Danach ist die Auszahlung nicht mehr möglich.

 

Inflationsausgleichsprämie: Bedingungen und Frist

Damit die Prämie steuerfrei bleibt, muss sie zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. Eine Verrechnung mit bereits vereinbarten Gehaltsbestandteilen oder eine Finanzierung über Entgeltumwandlung ist ausgeschlossen. Arbeitgeber können die Prämie in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen auszahlen, solange die Obergrenze von 3.000 Euro nicht überschritten wird.

Es ist entscheidend, dass die Prämie tatsächlich bis spätestens 31. Dezember 2024 an die Mitarbeitenden ausgezahlt wird. Eine Auszahlung mit dem Gehalt für Dezember 2024, das erst im Januar 2025 überwiesen wird, fällt nicht mehr unter die Steuer- und Abgabenfreiheit.

Da die Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, besteht für Beschäftigte kein gesetzlicher Anspruch. Dennoch bietet diese Möglichkeit einen attraktiven Weg, die finanzielle Belastung der Belegschaft zu mindern und zugleich von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

 

Bis zum 31.12.2024 handeln!

Arbeitgeber sollten die verbleibende Zeit bis Ende 2024 nutzen, um die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie zu planen und umzusetzen. Diese Chance, steuerfrei Gutes zu tun, läuft bald ab – jetzt handeln lohnt sich!