Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt stellt auch das Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen. Besonders deutlich wird dies bei Plattformunternehmen wie Lieferdiensten, bei denen Beschäftigte häufig über Apps organisiert werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 28.01.2026 (Az. 7 ABR 23/24) eine wichtige Entscheidung zur Frage getroffen, wo in solchen Unternehmen ein Betriebsrat gewählt werden kann.
Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im März 2026 unter anderem: Für alle Steuerpflichtigen: Vermietung und Verkauf nicht existenter Container Für alle Steuerpflichtige: Bescheidänderung nach § 175b
Nicht jede Verletzung beim Sport ist automatisch ein Arbeitsunfall. Entscheidend ist, ob ein unmittelbarer Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit besteht. Ein aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts zeigt jedoch, dass auch ein Sportunfall unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall anerkannt werden kann – selbst bei einem minderjährigen Nachwuchssportler. Der entschiedene Fall: Fußballverletzung im Nachwuchsleistungszentrum In dem vom
Ab Juni 2026 tritt in Deutschland eine neue Ära im Arbeitsrecht ein: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen zu deutlich mehr Offenheit bei Gehältern. Ziel ist es, Lohndiskriminierung zu bekämpfen und gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit endlich wirksam durchzusetzen. Für Arbeitnehmer bedeutet das vor allem mehr Rechte, bessere Einblicke und stärkere Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen.