Das Coronavirus ist nach wie vor täglicher Begleiter der gesamten Welt und keiner weiß, wie sich diese Situation weiterentwickelt. Viele Branchen stecken in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und viele Unternehmen versuchen derzeit Arbeitnehmer zu reduzieren. Neben einer Kündigung ist gerade der Aufhebungsvertrag, welcher meistens mit einer lukrativen Abfindung einhergeht, eine Möglichkeit, die viele Firmen in Erwägung ziehen.
Die Regierungskoalition hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, mobiles Arbeiten zu fördern. Hiermit kommt sie einer Verpflichtung aus einer EU-Richtlinie nach, welche bis 2022 umgesetzt werden muss. Ein nun im Kanzleramt eingebrachter Referentenwurf aus dem SPD geführten Arbeitsministerium wurde kurzerhand wieder gestoppt. Beendet ist die Diskussion – schon wegen der Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland. Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern. Bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert, ändern sich aber nicht grundlegend. Wichtig für Arbeitgeber die ausländische Fachkräfte beschäftigen,
Geschäftsgeheimnisse sind oftmals ein wichtiger wirtschaftlicher Wert im Unternehmen. Deshalb vwerden sie nun auch in Deutschland effizienter geschützt: Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) setzt seit dem Frühjahr 2019 die Richtlinie (EU) 2016/943 um. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen u.a. im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) strafrechtlich sanktioniert, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wurden auf das BGB