Testament auf Notizzettel – nicht immer unwirksam!
In einem außergewöhnlichen Fall beschäftigte sich das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit der Wirksamkeit eines „Testaments“ auf einem Notizzettel (Az.: 1 W 42/17). Es ging um das „Testament“ einer Frau, deren Ehemann und Verwandtschaft bis auf zwei Großnichten vorverstorben waren. Die Frau und ihr Ehemann hatten sich 2001 testamentarisch gegenseitig als Alleinerben eingesetzt, jedoch keinen Schlusserben