


Mit Urteil vom 31. Juli 2025 (Az. 6 AZR 18/25) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitsverträge, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch enden, nicht unter den Diskriminierungsschutz des § 4 Abs. 2 TzBfG fallen. Hintergrund des Falls Eine Arbeitnehmerin war befristet beschäftigt und machte geltend, sie werde gegenüber unbefristeten Beschäftigten und Beamten benachteiligt, da

Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im August 2025 unter anderem: Für alle Steuerpflichtigen: Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen Für alle Steuerpflichtigen: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen

Am 3. April 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem wegweisenden Urteil (Az. 2 AZR 178/24) entschieden: Bei der ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit, in der das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) noch nicht greift, besteht keine Pflicht, ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Wesentliche Inhalte des Urteils Verpflichtung entfällt


Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juli 2025 (Az. 4 SLa 97/25) markiert einen bedeutenden Präzedenzfall im deutschen Arbeitsrecht, der deutlich macht, wie weit die Schutzpflichten von Arbeitgebern reichen, insbesondere wenn Führungskräfte durch beleidigende, herabwürdigende und sexistische Äußerungen das Arbeitsverhältnis soweit belasten, dass es für die betroffene Person psychisch nicht mehr zumutbar ist. Dieses