Sonntagszuschlag: Kein Muss, aber klar geregelt

Sonntagszuschlag: Kein Muss, aber klar geregelt

Montag bis Freitag wird gearbeitet, Samstag eingekauft sowie der Haushalt erledigt und Sonntag ist Ruhetag. Der heilige Tag der Woche gehört der Familie und der Kirche, die Arbeit ruht. So sieht es zumindest die christliche Tradition, die im Mittelalter entstand und in der Rechtsprechung bis heute nachwirkt. So sieht das Arbeitszeitgesetz vor, dass Arbeitnehmer „an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden“.

Jedoch gibt es in verschiedenen Berufsfeldern auch Ausnahmen, beispielsweise in der Gastronomie oder Pflege, wo die Arbeit sonntags aus verschiedenen Gründen nicht so einfach ruhen kann. Unternehmen und Betriebe haben sich in diesen Fällen mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Sonntagszuschlag auf den Lohn aufgeschlagen wird und wie hoch diese finanzielle Extraleistung ausfällt. Dabei gilt es zahlreiche Sonderregelungen und rechtliche Fragen zu beachten.

Auf was Sie bei Sonntagszuschlägen genau achten müssen und wie dieser im Detail geregelt ist, erfahren Sie in unserem Rechtstipp.




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Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Bezahlung eines Sonntagszuschlag für den Arbeitgeber?

13.02.2024

Nein. Eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Zahlung eines Sonntagszuschlags existiert, im Gegensatz zur Nachtarbeit, die vom Gesetzgeber als zwingend festgeschrieben wird, nicht. Sonntagszuschläge werden zumeist in

  • Tarifverträgen,
  • Betriebsvereinbarungen
  • oder in den individuell ausgehandelten Arbeitsverträgen der Angestellten

festgehalten und dementsprechend ausbezahlt. Oftmals zahlen Arbeitgeber auch freiwillig Zuschläge für den Sonntag, woraus sich eine betriebliche Übung ableiten kann. Arbeitgeber sollten freiwillige Zuschüsse daher dringend mit einem Rechtsbeistand absprechen.

Rechtlich festgeschrieben ist, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr für die Beschäftigten frei sein müssen und die Pflicht auf Arbeitgeberseite besteht, ihren Angestellten freie Ausgleichstage anzubieten.




In welchen Branchen ist ein Sonntagszuschlag üblich?

13.02.2024

Klassische Betriebe und Behörden, die zwingendermaßen auch am Sonntag nicht ruhen können oder ihre Dienste auch an diesem Tag anbieten, sind beispielsweise

  • Polizei, Feuerwehr und weitere Rettungsdienste,
  • Hotel und Gastronomie,
  • Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen,
  • Kirchen, Sportvereine, Parteien und ähnliche Vereine und Verbindungen,
  • Kultureinrichtungen wie Museen, Kinos oder Theater,
  • Energie- und Wasserversorgungsbetriebe,
  • Funk- und Fernseheinrichtungen,
  • öffentlicher Dienst,
  • Bäckereien und Konditoren,
  • Sicherheitsdienste,
  • bestimmte Produktionsstätten
  • sowie die Landwirtschaft.

Dabei machen die Sonntagszuschläge für die Angestellten in einigen Fällen einen Großteil ihres Gehalts aus.




Wie hoch ist der Sonntagszuschlag in der Regel?

13.02.2024

Die Höhe von Sonntagszuschlägen variiert und wird in der Regel individuell vertraglich festgeschrieben. Anders sieht es bei Tarifbindung aus: In diesem Fall gelten die derzeit geltenden tariflichen Regeln. Beispielsweise im öffentlichen Dienst beträgt die Höhe des Sonntagszuschlags pro Stunde in verschiedenen Entgeltgruppen 25 Prozent. Jedoch sind auch andere Zuwendungshöhen möglich.




Sonntagszuschlag: Immer steuerfrei?

13.02.2024

Das Einkommenssteuergesetz gibt vor, dass Sonntagszuschläge bis zu einem gewissen Anteil des Grundlohns steuerfrei bleiben. Dies ist der Fall, wenn die Zuschläge 50 Prozent des Grundlohns nicht übersteigen. Daher werden Sonntagszuschläge unter Beachtung der 50%-Regel nur bis 25 Euro steuerfrei gezahlt. Zu beachten ist hier, dass Sonntagszuschläge nur dann steuerfrei sind, wenn sie für tatsächlich geleistet Arbeit bezahlt werden. Monatliche Sonntagspauschalen sind nicht steuerfrei.

Bei Nachtzuschlägen liegt der lohnsteuerfreie Anteil bei 25 Prozent, bei gesetzlichen Feiertagen bei 125 Prozent des Grundlohns. Werden Arbeiten an sogenannten besonderen Feiertagen wie Weihnachten (25./26. Dezember) oder dem 1. Mai verrichtet, sind die Zuschläge bei Anteilen bis 150 Prozent des Grundlohns lohnsteuerfrei.




Wann beginnt der Sonntag im Arbeitsrecht?

13.02.2024

Im Normalfall kann dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung entnommen werden, wann der Sonntag und somit die Arbeitszeit beginnt, die zusätzlich vergütet wird. Laut des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst ist unter einem Sonntag der Zeitraum eines Kalendersonntags von 0.00 und 24.00 Uhr zu verstehen.

Jedoch können hier Abweichungen auf Länderebene bestehen. So gilt im Tarifgebiet Hamburg, dass Sonntagsarbeit mit dem ersten Schichtbeginn startet und 24 Stunden später endet. So kann der Beginn sowie das Ende der zuschlagspflichtigen Zeit um einige Stunden nach hinten verschoben sein, beispielsweise wenn die erste Schicht in der Regel erst um 3 Uhr in der Nacht von Sonntag auf Montag beginnt. Grundsätzlich wichtig für Unternehmen ist, die zugrundeliegende Arbeitszeit korrekt zu erfassen und zu dokumentieren. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.




Sonntagszuschlag bei Mindestlohn, Minijob und in Teilzeit

13.02.2024

Sonntagszuschläge sind nicht zusätzlich zum Mindestlohn geschuldet, außer es besteht eine andere vertragliche Vereinbarung. Das Mindestlohngesetz macht den Anspruch auf Zahlung des rechtlich festgeschriebenen Mindestlohns nicht von zeitlichen Faktoren der Arbeit oder Arbeitsumständen abhängig. Sonn- und Feiertagszuschläge sind grundsätzlich mindestlohnwirksam, urteilten die Richter des Bundesarbeitsgerichts vor einigen Jahren (5 AZR 431/16). Sie werden nicht zusätzlich zum Mindestlohn geschuldet.

Angestellte in Teilzeit oder auf 520 Euro-Basis haben grundsätzlich Anspruch auf einen Sonntagszuschlag, wenn dieser vertraglich festgelegt wurde oder anderen Mitarbeitern des Betriebs ein solcher Zuschlag bezahlt wird. Grund dafür ist der im Arbeitsrecht festgeschriebene Gleichbehandlungsgrundsatz.




Steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen – Jetzt Kontakt aufnehmen

Wie Sie in den einzelnen Unterpunkten erfahren haben, sind die Regelungen zum Sonntagszuschlag nicht ganz übersichtlich und beinhalten einige Fallstricke. Unternehmen sollten bei der korrekten Berechnung der steuerfreien Anteile von Sonntagszuschlägen den Rat eines Anwalts oder Steuerberaters einholen. Hier kann es aufgrund kombinierbarer Zuschläge leicht zu Fehlern kommen. Darüber hinaus ist die Berechnung des Grundlohns eines Angestellten notwendig, um den lohnsteuerfreien Anteil des Sonntagszuschlags rechtlich zweifelsfrei korrekt festlegen zu können. Auch hier ist die Unterstützung eines Fachmanns sinnvoll.

Haben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer individuelle Fragen zum Thema Mindestlohn? Unsere Kanzlei berät Sie umfassend. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


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