Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland. Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern. Bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert, ändern sich aber nicht grundlegend. Wichtig für Arbeitgeber die ausländische Fachkräfte beschäftigen,
Geschäftsgeheimnisse sind oftmals ein wichtiger wirtschaftlicher Wert im Unternehmen. Deshalb vwerden sie nun auch in Deutschland effizienter geschützt: Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) setzt seit dem Frühjahr 2019 die Richtlinie (EU) 2016/943 um. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen u.a. im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) strafrechtlich sanktioniert, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wurden auf das BGB