Category: Neuigkeiten

Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023: Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich

Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023: Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich

Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor. Beachten Sie, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen können sich bis zum 01.07.2023 jederzeit ändern.

„Wilder“ Streik: Fristlose Kündigungen von Gorillas-Ridern wirksam

„Wilder“ Streik: Fristlose Kündigungen von Gorillas-Ridern wirksam

Ein Streik von Mitarbeitern des Lieferdienstes Gorillas im Herbst 2021 hatte einige fristlose Kündigungen nach sich gezogen. Wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg jetzt in zwei Verfahren entschied, waren die fristlosen Kündigungen gegen die Kurierfahrer wirksam. Die Teilnahme an sog. „wilden“ Streiks stellt eine erhebliche arbeitsrechtliche Pflichtverletzung dar, so das Urteil der zuständigen Richter (LAG Berlin-Brandenburg,

Städtischer Mitarbeiter nicht dauerhaft und bezahlt freigestellt

Städtischer Mitarbeiter nicht dauerhaft und bezahlt freigestellt

Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf blieb die Klage eines städtischen Mitarbeiters im Bereich der Grünpflege auf Feststellung einer mutmaßlich vereinbarten dauerhaften Freistellung unter Lohnfortzahlung auch in zweiter Instanz erfolglos. Die Berufung des Mannes nach Widerruf eines zuvor geschlossenen Vergleichs wurde zurückgewiesen, da die behauptete Erklärung nicht bewiesen werden könne (LAG Düsseldorf, Urt. v. 02.05.2023 – 8

Kündigungsfrist in der Probezeit muss klar geregelt sein

Kündigungsfrist in der Probezeit muss klar geregelt sein

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann das Beschäftigungsverhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ohne weitere Vereinbarung gekündigt werden. Dabei ist eine Frist von zwei Wochen einzuhalten. Diese Kündigungsfrist gilt jedoch nur, wenn die Gestaltung eindeutig im Arbeitsvertrag geregelt ist. Im Fall einer Personalleiterin war es das nicht, wie das Landesarbeitsgericht Thüringen feststellte (LAG

Sturz beim Getränkeholen kann Arbeitsunfall sein

Sturz beim Getränkeholen kann Arbeitsunfall sein

Stürzt ein Mitarbeiter auf dem Weg zu einem Getränke- oder Snackautomaten am Arbeitsplatz, ist das als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das entschied jüngst das Landessozialgericht in Hessen im Falle einer Verwaltungsangestellten des Finanzamtes (Urteil vom 07.02.2023/ Az. L 3 U 202/21). Der Weg zu einem Verpflegungsautomaten ist betriebsbezogen und von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Ist der Weg

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