Der Jahreswechsel brachte einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber relevant sind. Insbesondere das neuerliche Bürokratieentlastungsgesetz soll durch erleichterte Formvorschriften und Digitalisierungsmöglichkeiten bürokratisches Prozedere abbauen und vorgeschriebene Prozesse erleichtern. Und das überwiegend bereits seit dem 01.01.2025. Und auch in Sachen Mindestlohn ändert sich einiges. Doch sehen wir uns die wichtigsten Änderungen
Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im Januar 2025 unter anderem: Für alle Steuerpflichtigen: Steuerliche Behandlung der Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags Für alle Steuerpflichtigen: Automatischer Finanzkontenaustausch geht verfassungsrechtlich
Neue höchstrichterliche Entscheidungen im Arbeitsrecht stärken die Position von Angestellten mit Teilzeitverträgen. Demnach ist es eine unzulässige Diskriminierung, wenn tarifvertragliche Regelungen vorsehen, dass Überstundenzuschläge erst dann zu zahlen sind, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitstelle überschritten wird. Auch dann, wenn der betreffende Angestellte nur in Teilzeit beschäftigt wird. Fehlen dafür sachliche Gründe, liegt eine Verletzung von
Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im Dezember 2024 unter anderem: Für alle Steuerpflichtigen: Zur wirksamen Bekanntgabe durch Weiterleitung an den Bevollmächtigten Für alle Steuerpflichtigen: Zur Abgrenzung
Deutschland leidet unter einer Inflation, also einem Anstieg des allgemeinen Preisniveaus von Waren und Dienstleistungen. Das heißt, das Geld und somit der Arbeitslohn sind weniger wert und man kann weniger dafür kaufen. Um diese Situation zu lindern, zahlen viele Unternehmen ihren Beschäftigen Zusatzzahlung aus: die Inflationsausgleichsprämie. Davon dürfen Beschäftigte in Altersteilzeit nicht ausgeschlossen werden, urteilte