Befristung eines Arbeitsvertrags mit Scan der Unterschrift nicht möglich
Um einen Arbeitsvertrag wirksam zu befristen, reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. So entschied es das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 16.03.2022 (23 Sa 1133/21). Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Im konkreten Fall übte die Klägerin für ein Unternehmen des Personalverleihs Tätigkeiten aus. Unter eigener Zustimmung wurde die Frau für Aufträge entleihender