Kategorie: Neuigkeiten

Mindestlohn seit 2024 in Deutschland

Neuer Mindestlohn ab Januar 2024

Der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde in Deutschland wurde angehoben. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt dieser 12,41 Euro. Dieser gilt unabhängig davon, wie viele Stunden jemand arbeitet. Somit gilt der Mindestlohn auch im Minijob. Welche Ausnahmen gibt es beim Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt nicht für: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsbildung. Auszubildende (unabhängig vom Alter)

Neuigkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 2024

Neuigkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 2024

Neues Jahr, neue Regeln: Auch 2024 treten zahlreiche Änderungen im Arbeitsrecht und anderen Bereichen in Kraft, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer dringend beachten sollten. Darüber hinaus befinden sich einige Vorhaben in den letzten Zügen und sollen zeitnah verabschiedet werden. Wo es mehr Geld gibt, welche Prämie ausläuft, warum sich Minijobber freuen können und über welche Vorhaben

Arbeitgeber muss Faulenzerei im Homeoffice beweisen

Arbeitgeber muss Faulenzerei im Homeoffice beweisen

Können Arbeitgeber Geld von Beschäftigten zurückfordern, wenn diese im Homeoffice untätig sind? Das Landesarbeitsgericht in Mecklenburg-Vorpommern entschied in einem Urteil, dass von Arbeitgeberseite zu beweisen ist, dass und in welchem Umfang der Angestellte seine Arbeitsleistung nicht erbracht hat. Falls das von Arbeitgeberseite nicht bewiesen werden kann, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung (Az.: 5 Sa 15/23).

Betriebsübergang: Kündigungsschutz für Geschäftsführer?

Betriebsübergang: Kündigungsschutz für Geschäftsführer?

Kann sich der Geschäftsführer bei einem Betriebsübergang genauso wie gewöhnliche Mitarbeiter auf den Kündigungsschutz gemäß § 613a BGB berufen? Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass das Arbeitsverhältnis auf den neuen Arbeitgeber übergeht, jedoch nicht die Organstellung als Geschäftsführer (Urt. v. 20. Juli 2023, Az.: 6 AZR 228/22). Das Landesarbeitsgericht in Hamm hatte die Klage des Beschäftigten auf

Abrufarbeit: 20 Wochenarbeitsstunden sind die Regel

Abrufarbeit: 20 Wochenarbeitsstunden sind die Regel

Falls keine zusätzliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Wochenarbeitszeit getroffen wird, gelten für Abrufkräfte die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Arbeitsstunden pro Woche, die auch vergütet werden müssen. So entschied es das Bundesarbeitsgericht am 18. Oktober in einem wegweisenden Urteil (5 AZR 22/23). Eine Abrufkraft aus Nordrhein-Westfalen hatte eine Lohnnachzahlung gefordert, nachdem sie weniger beschäftigt worden

Neue Sozialversicherungsrechengrößen ab 2024

Neue Sozialversicherungsrechengrößen ab 2024

Am 11. Oktober 2023 wurden durch das Bundeskabinett neue Sozialversicherungsrechengrößen für 2024 beschlossen. Damit werden die maßgeblichen Rechengrößen angepasst. Somit gelten – der Zustimmung des Bundesrats vorausgesetzt – ab Januar 2024 neue Beitragsbemessungsgrenzen. Diese haben wir in einer Tabelle für West und einer Tabelle für Ost dokumentiert: SV-Rechengrößen in Westdeutschland Rechengrößen ab 2024 in Westdeutschland

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