Viele Arbeitnehmer stehen durch Corona vor der Situation, während ihres Urlaubs vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt zu werden. Neben den zurzeit ohnehin geringeren Möglichkeiten, seinen Urlaub zum Beispiel durch Reisen oder größere Freizeitaktivitäten zu gestalten, stellt dies für viele Arbeitnehmer eine erhebliche zusätzliche Belastung dar. Betroffene stellen sich die Frage: Muss mein Arbeitgeber mir den
Nach dem Wortlaut des § 7 BUrlG muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung ins folgende Kalenderjahr soll nur in Ausnahmefällen möglich sein, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Daraus ergibt sich auch, dass nicht genommene Urlaubstage verfallen können. Häufig kommen Arbeitnehmer nicht
Sie sind das Glück auf Erden und nach Goethe der Sinn des Lebens – Kinder. Nicht zuletzt sind Kinder jedoch auch teuer. Um diese Kosten etwas zu mindern, gibt es direkte und indirekte Zuschüsse vom Staat. So auch die Möglichkeit, die Kosten der Kinderbetreuung von der Steuer abzusetzen, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Was viele