Newsblog | Kanzlei Haas und Kollegen

Durch Anhusten gekündigt – Das Urteil

Durch Anhusten gekündigt – Das Urteil

Gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie stellen sich manche Handlungen, die vorher lediglich als unhöflich oder ungewöhnlich galten, in einem ganz anderen Licht dar. So hatte das Landesarbeitsgericht über eine fristlose Kündigung zu entscheiden, die damit begründet wurde, dass der Betroffene Arbeitnehmer einen Kollegen absichtlich mit den Worten „mögest du Corona bekommen“ anhustete (LRG Düsseldorf,

Corona-Infektion am Arbeitsplatz – Berufskrankheit oder Arbeitsunfall?

Corona-Infektion am Arbeitsplatz – Berufskrankheit oder Arbeitsunfall?

Trotz Homeoffice-Pflicht, Kurzarbeit-Null und geschlossenen Läden kommen Arbeitnehmer gerade am Arbeitsplatz mit vielen Menschen in Kontakt. Viele Fragen sich, ob eine Infektion am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gilt. Wir haben die aktuelle Lage rechtlich analysiert und das wichtigste für Sie zusammengefasst. Sollten Sie eine individuelle Rechtsberatung zum Arbeitsrecht
9. Bad Homburger Medizinrechtstage 2021

9. Bad Homburger Medizinrechtstage 2021

Bereits das 9. mal finden die Bad Homburger Medizinrechtstage statt. Dabei wird Medizinrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht von Experten beleuchtet. Auch unsere Kanzlei Haas und Kollegen ist Teil des Kongresses mit einem Vortrag zum Thema „Update BGH-Rechtsprechung: Alles um den Schockschaden“. Der Kongress findet vom 16. bis 18. September 2021 via Online-Videokonferenz (ZOOM) statt. Auch der

Betriebsrat gründen soll einfacher werden

Betriebsratsgründung soll einfacher werden

Immer weniger Betriebe in Deutschland verfügen über einen Betriebsrat. Notwendige Voraussetzung für die Gründung eines Betriebsrates ist das Vorhandensein von fünf Mitarbeiten. Nach den Angaben in der Gesetzesbegründung soll in nur jeder zehnten Firma, in der die Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrates vorliegen, ein solcher bestehen. Insbesondere in der Gebäudereinigung und Baugewerbe seien diese

Rufen der Polizei ist kein Kündigungsgrund

Rufen der Polizei ist kein Kündigungsgrund

Es ist für Arbeitnehmer eine verzwickte Situation. Wie soll man reagieren, wenn sich der Vorgesetzte oder der Geschäftsführer offenbar rechtswidrig Verhalten. Mit dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau im Rahmen einer Kündigungsschutzklage befassen. Dort hatte ein Arbeitnehmer aufgrund eines offenbar rechtswidrigen Verhaltens die Polizei gerufen und war anschließend gekündigt worden – zu Unrecht, wie

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