Probleme zwischen den Mitgesellschaftern, persönliche Veränderungen oder der Wunsch nach einer beruflichen Neuausrichtung … die Gründe als Gesellschafter eine GmbH zu verlassen, können vielfältig sein. Bevor man sich zu so einem Schritt entschließt, sollte man einige Fallstricke beachten. In unserem Artikel haben wir häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang bereits erklärt. Gerne beraten wir Sie
Die wichtigsten Antworten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zahlreiche Arbeitnehmer in Deutschland bessern ihr Einkommen durch einen Nebenverdienst in einem Minijob auf. Zudem nutzen viele Arbeitslose das „Sprungbrett Minijob“, um wieder ins Erwerbsleben eingegliedert zu werden. Der Vorteil dieses Jobmodells sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer liegt in der Begünstigung bei Steuern und Sozialabgaben. Wir
Seit dem Jahr 2019 haben Arbeitnehmer in ihren Betrieben die Möglichkeit, über den Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren ihr Arbeitspensum auf Teilzeit zu reduzieren, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums kehren die Mitarbeiter dann automatisch wieder in ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurück. Geregelt ist das im Teilzeit -und Befristungsgesetz.
Über 40 % der Fahrzeuge in Deutschland werden auf Grundlage eines Leasingvertrages genutzt. Diese Vertragsform hat verschiedene Vor- und Nachteile und stellt häufig eine attraktive Alternative zur Finanzierung bei einer Bank dar. Insbesondere für Unternehmen ist dies attraktiv, da die Leasingraten als Betriebsausgaben bei der Steuer mitberücksichtigt werden können. Doch was geschieht, wenn es zu
Das Herzstück der Digitalisierung besteht aus der für die Dateneingabe notwendige Soft- und Hardware für Computer. Der technische Fortschritt in diesem Bereich ist seit Jahren atemberaubend. Demgegenüber wurde die zugrunde zulegende steuerlich relevante Abschreibungsdauer seit rund 2 Jahrzehnten nicht mehr angepasst. Das neue Bundesministerium der Finanzen ging dieses Problem nun an. Leistungen zur Steueroptimierung bei
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden in vielen Unternehmen 3G-Regeln eingeführt. Die Corona-Schutzverordnungen auf Länder- und Bundesbene machten diese sogar zur Pflicht für Betriebe. Seitdem gilt für Ungeimpfte, Nichtgenesene aber auch für Mitarbeitende, die über ihren Impfstatus oder ihre Genesenheit keine Auskunft geben möchten, am Arbeitsplatz eine Testpflicht. Der Arbeitgeber ist durch das Gesetz zum Nachweis