Category: Neuigkeiten

Schwerwiegende Pflichtverletzung muss ausreichend bewiesen sein

Urteil: Schwerwiegende Pflichtverletzung muss ausreichend bewiesen sein

Die außerordentliche Kündigung einer Pflegehelferin beschäftigte das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern im Frühjahr (Urt. v. 26.3.2024 – 5 Sa89/23). Die Angestellte eines Pflegedienstes soll für einen konkurrierenden Dienst tätig gewesen sein, sensible Patientendaten weitergegeben sowie dem Unternehmen wirtschaftlich geschadet zu haben. Die Richter des Landesarbeitsgerichts erklärten die Kündigung nun für unwirksam. Ausreichende Beweise für eine schwerwiegende

Sexuelle Belästigung: Außerordentliche Kündigung bei „Klaps auf Po“ rechtens

Sexuelle Belästigung: Außerordentliche Kündigung bei „Klaps auf Po“ rechtens

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg (ArbG) unterstreicht ausdrücklich, dass sich Arbeitnehmer auch in lockerer Atmosphäre auf einer Betriebsfeier nicht übergriffig gegenüber Kolleginnen verhalten dürfen. Im konkreten Fall hatte ein Angestellter einer Kollegin auf deren Po gehauen und diese gegen ihren Willen festgehalten. Die außerordentliche Kündigung hielt nun vor dem Arbeitsgericht Siegburg stand (Urt. v.

Rundbrief für Mandanten der Kanzlei Haas und Kollegen

Mandantenbrief September 2024

Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im September 2024 unter anderem: Begriff „Betriebsstätte“ im aktuellen steuerlichen Reisekostenrecht Freiberufler: Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche

BAG: Regelmäßiger Arbeitsort für Feiertagszuschlag entscheidend

BAG: Regelmäßiger Arbeitsort für Feiertagszuschlag entscheidend

Erhält ein Beschäftigter einen Feiertagszuschlag, wenn er während eines Feiertags im Stammbundesland in einem anderen Bundesland für seinen Arbeitgeber tätig ist? Ja, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) Anfang August (Urt. v. 01.08.2024, Az. 6 AZR 38/24). Die Begründung der Erfurter Richter war hierbei denkbar einfach. Jährlich 10-12 Feiertage verschaffen Arbeitnehmern zusätzlich zu ihrem Urlaub eine kleine

„Potsdamer Geheimtreffen“: Teilnahme rechtfertigt keine Kündigung

„Potsdamer Geheimtreffen“: Teilnahme rechtfertigt keine Kündigung

Dürfte die Stadt Köln einer Beschäftigten kündigen, weil diese am sog. „Potsdamer Geheimtreffen“ teilnahm? Nein, urteile jetzt das Arbeitsgericht Köln in einem vielbeachteten Urteil (Urt. v. 03.07.2024, Az.: 17 Ca 543/24). Die Arbeitnehmerin treffe nur eine einfache politische Treuepflicht, keine gesteigerte. Die Kündigung sei daher unwirksam. Eine Berufung ist möglich. Das sog. „Potsdamer Geheimtreffen“, das

Rundbrief für Mandanten der Kanzlei Haas und Kollegen

Mandantenbrief August 2024

Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im August 2024 unter anderem: Für alle Steuerpflichtigen: Steuerpflicht der Energiepreispauschale Für alle Steuerpflichtigen: Dienstreisen mit dem Fahrrad Für alle Steuerpflichtigen:

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